Urlaubssemester & Hartz4 - was muss ich genau alles tun?

5 Antworten

Bei all dem Bürokratenstress, um es vornehm auszudrücken, kann ich Dich verstehen. Warum schaust Du nicht auf der Seite nach die es zum Bundessozialjahr gibt? Dort werden auch Auslandsaufenthalte angeboten. Was sicher nicht von schlechten Eltern ist. Das macht sich im Lebenslauf besser als ein Sabatigal. Und das Jahr nutzt Du dann um nach Stipendien Ausschau zu halten. Zum Beispiel nach dem Bundesstipenium. Der Markt an sich ist insgesamt umfassend und nirgendwo aufgelistet. Recherche im Netz macht also Sinn.

Bevor Du die Wohnung kündigst soltest Du sicher sein dass Du keine nachhaltigen Nachteile erleidest. Eine Kurzschlussreaktion kann viel kosten ein Leben lang. Denke bitte trotz allem Kraftmangel darüber nach.

Ansonsten verweise ich Studenten gerne zu uni.de. Dort werden alle Themen aktuell dargestellt und es gibt eine Möglichkeit zum Austausch.

Wenn du Leistungen vom Staat willst, musst du auch für Vermittlungen zur Verfügung stehen. Mit einfach mal abhängen wird das wohl nichts werden. Übrigens wenn du zum 31.3. deine Wohnung kündigen willst, hätte die schriftliche Kündigung spätestens morgen beim Vermieter vorliegen müssen. 3. Werktag.

Das wird so nicht klappen. Hartz IV ist nicht dazu gedacht dir einen langen Urlaub zu finanzieren, weil du jetzt keinen Bock mehr hast zu studieren. Es ist für Menschen in einer finanziellen Notlage gedacht - und eine Grundvoraussetzung ist Verfügbarkeit, du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wird also nichts.

Rob951  03.01.2012, 13:53

"Grundvoraussetzung ist Verfügbarkeit"

Darauf wollte ich hinaus ^^

Chaotiko 
Fragesteller
 03.01.2012, 14:06

Finanzielle Notlage? Von mir wird erwartet, dass ich ohne jegliche Unterstützung, also ohne Bafög,Hartzs4,Kfw,Kindergeld.... einfach ohne alles n Studium meister mit praktisch maximal 400€ durch Nebenjob für Miete und Lebensunterhalt. über die Runden komme...

SupraX  03.01.2012, 14:24
@Chaotiko

Für das Studium hast du dich ja wohl selbst entschieden. Oder wurdest du dazu gezwungen? Man müsste aber deine Situation besser kennen um jetzt genauer urteilen zu können warum du kein Geld bekommen hast und ob das rechtens war.

Rein menschlich gesehen kann ich dich und deinen Frust sehr gut verstehen. Deine Logik ist nur etwas verquer. Wie kommst du darauf, dass du jetzt ein Anrecht auf 12 Monate Hartz IV und nichtstun hättest, nur weil der Staat dich bei deinem** selbst gewählten** Studium nicht unterstützt hat? Hat dich ja keiner dazu gezwungen. Genau so wird das die Arge auch sehen.

Der Kernpunkt liegt genau hier

möcht aber jetzt endlich mal wieder Zeit für mich. Sprich, Urlaubssemester, Hartz4, Rucksack aufn Buckel und erstmal nach Berlin und dann n Jahr lang nix als schau-mer-mal.

Und da sage ich nochmal, Hartz IV ist nicht dafür gedacht einjährige Auszeiten zu finanzieren, nur weil einer jetzt mal keinen Bock mehr hat.

Unabhängig davon sollte dir auch klar sein, dass ein Jahr Arbeitslosigkeit direkt nach dem Studium alles andere als gut aussehen bei Bewerbungen.

VirtualSelf  03.01.2012, 19:09

Im SGB II-Recht - genauer § 7 SGB II - existiert keine Grundvoraussetzung, die auf die Verfügbarkeit abstellt.

Grundvoraussetzungen sind Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, 15 Jahre und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland; zusätzlich dürfen die Aussschlussgründe nicht gegeben sein.
Mehr ist nicht .. PENG AUS.

SupraX  03.01.2012, 19:58
@VirtualSelf

Jupp, dann geh mal zur Arge, beantrage Hartz IV und teil denen gleich mit, dass du 1 Jahr lang jetzt keinen Bock hast auf Arbeit oder Maßnahmen... Viel Erfolg.

Theoretisch hast du schon recht, praktisch lassen die einen studierten jungen Mann aber nicht ein Jahr lang in Ruhe. Und wer ein zumutbares Angebot ablehnt wird gesperrt. Weist du ja sicher.

Sommerkatze  04.01.2012, 19:42
@SupraX

@virtuellself hat als Leistungsrechtler geschrieben :)

Als Vermittlerin muss ich den Zahn von der einjährigen Auszeit leider auch ziehen. Während des Bezuges von Alg2, besteht maximal die Möglichkeit, 21 Tage Ortsabwesenheit zu gewähren, das liegt aber im Ermessen des Vermittlers, ein Anrecht darauf besteht nicht. Urlaub vom Nichtstun ist einfach nicht vorgesehen. Und ich muss @supra recht geben, die Anspruchshaltung auf "1 Jahr soziale Hängematte" kommt schon ziemlich verquer daher...

Dein Vermittler hat eine Menge Möglichkeiten, Faulheit zu sanktionieren. Bei unter 25- jährigen ist man im Nu auf Null. D.h. kein Lebensunterhalt, keine Miete. Mit Deime Bachelor solltest Du auch vermittelbar sein- wenn nicht, in jegliche Helfertätigkeiten des 1. Arbeitsmarktes. Das Leben ist manchmal hart.

Den KFW Leistungsnachweis schafft man nur nicht wenn man nichts oder zu wenig getan hat. Die verlangen ja nichts unmögliches, die wollen nur dass du auch ordentlich studierst und regelmäßig zu den Kursen gehst und Klausurens schreibst. Immerhin geben die dir ein monatliches Darlehen, da ist es nur verständlich dass die auch eine Sicherheit haben wollen. Ich nehme mal an dass du zu wenig gemacht hast, oder irgendwo durchgefallen bist. Da sind aber nicht alle anderen, sondern nur du selbst für verantwortlich.

Ist dein Leben... wenn du Studium schmeißen willst: bitte. Sieh zu wie du klarkommst. Ich weiß ja nciht was du genau vorhast, deshalb werde ich dir auch keine Antwort diesbezüglich geben können. Übrigens könnte es sein, dass es Probs mit dem Bafög geben könnte, da du es vllt. gnaz zurückzahlen musst, wenn du das Studium schmeißt.

Sei dir nur eines im Klaren: wenn du Unterstützung haben willst (egal obs nun Eltern oder Staat ist), jeder verlangt eine gewisse Gegenleistung, die du erbringen musst.

Chaotiko 
Fragesteller
 03.01.2012, 14:02

Ich hab nie Bafög bekommen und bekomm auch sonst nirgends was für egal welche Gegenleistung solange ich immatrikuliert bin. Dass n 400€-Job nicht für Miete und Leben reicht ist ja klar....