BAföG-Antrag: Weitere Einkommen

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Das AlgII Deiner Mutter ist nicht anzugeben, weil nicht anzurechnen, auch nicht nach der BAföG-Einkommensverordnung.

ups auch nicht Zeile 86 oder 87? muss doch irgendwo angegeben werden, oder nicht? auch wenn nur sowas wie "ALG II" steht... ??

@comedyla

In Zeile 86 keinesfalls.

Zeile 87 wäre okay (habe ich bisher nicht drauf geachtet :) ), aber irrelevant, da sowieso nicht anzurechnen.

c. Kein Einkommen im Sinne des BAföG

Ansonsten bleiben folgende Einkünfte unberücksichtigt (Aufzählung nicht abschließend):

Arbeitslosengeld II

quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkommen.php

muss also in in Zeile 86 oder 87 (?) eintragen werden und Nachweise müssen beigefügt werden. da zwar nicht zu versteuern ist, aber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht.

welchen nachweis von der zettelwirtschaft beigelegt werden muss, solltest du nachfragen.

In Zeile 86 ist das Alg II keinesfalls einzutragen, da es nicht unter die BAföG-Einkommensverordnung fällt.

Zeile 87 wäre okay, ist aber letztlich irrelevant, da Alg II-Leistungen beim BAföG sowieso nicht angerechnet/berücksichtigt werden.

@Steeler

wird das nicht als Bedarfsgemeinschaft gerechnet, wenn Bafög-empfänger und ALG II- Bezieher zusammen leben?

aber okay, dann hab ich wohl unrecht :-D ich vertrau dir da mehr als mir ;-)

@comedyla

Beim BAföG gibt's keine Bedarfsgemeinschaft. Es kommt nur darauf an, was Mutter in 20xx an Einkommen hatte. Alg II-Leistungen sind kein Einkommen im Sinne des BAföG. Die näheren Umstände der "Einkommenserzielung" - schönes Wort :) - spielen keine Rolle.

@Steeler

gut - überzeugt :-) hast du sehr schön erklärt!

@Steeler

Ich hatte letztes Jahr schon den Folgeantrag ausgefüllt, da habe ich gar nichts hingeschrieben, weil ich nicht darauf geachtet habe und dazu wurde auch nichts gesagt. Habe nur Angst, dass die irgendwann meinen, dass ich falsche Angaben etc gemacht habe.

@slebony

solange kein einkommen verschwiegen wird ist alles okay. und es steht ja auch da, dass ALG II kein einkommen im sinne des Bafög ist (siehe auch Link oben). also hast du bzw. ja eher deine Mutter kein einkommen verschwiegen.

@slebony

Es könnte argumentiert werden, dass Einkommen verschwiegen worden ist. Das ist vllt auch wahr (Zeile 87 war mir nicht mehr geläufig - Dank an comedyla -). Nur ist eine solche Diskussion schlicht irrelevant, weil das "Verschweigen" keine Folgen hatte.

Ich vermute mal ganz stark, es geht um Deine Einnahmen. Dann haben die Einkünfte Deiner Mutter oder anderer Personen da nichts zu suchen und sofern Du keine Einnahmen hast, schreib überall 0,- hin. Sollte es der Elternfragebogen sein, sollte ihn Deine Mutter ausfüllen.

Gruß regloh

Es ist der Elternfragebogen und meine Mutter weißt auch nicht weiter.