Jobcenter gibt Bildungsgutschein, trotzdem Alg1 beziehen?

3 Antworten

Nach deinem Sachverhalt beziehst du ALG II (vom JobCenter) und gleichzeitig aufstockende Leistungen ALG (von der Agentur für Arbeit) ist das richtig?

ne wenn alg1...ich habe mich kurz vor weihnachten erst arbeitslos gemeldet, hab den Antrag noch nicht eingereicht

@kushti

du hast aber geschrieben vom jobcenter??

@UserDortmund

das Jobcenter ist derzeit wohl nur in Vorleistung getreten .. deswegen wundert es mich, dass sie jetzt schon einen Bildungsgutschein verteilen .. möglicherweise sind sie letzten Endes gar nicht zuständig (weil genug Alg1 bezogen wird)

Grundlegend für die Anwartschaftszeiten ist die Rahmenfrist, in derer
die Anwartschaftszeiten erfüllt sein müssen. Die Rahmenfrist beträgt 2
Jahre bzw. 720 Tage (zurückgerechnet vom Tag der Meldung bei der
Arbeitsagentur). Die Regelung selbst findet sich im § 142 SGB III.

http://www.alg-i.de/anwartschaftszeit.html

das heißt die Anwartschaft muss innerhalb der Rahmenfrist erfüllt sein ...

die Frage ist daher wie lange die Fortbildung andauert ....

PS: gäbe es nicht die Möglichkeit einer Fortbildung über die Agentur für Arbeit?


AlG erhältst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.