Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und möchte gerne auch Schüler-Bafög beantragen, ist das möglich und bekomme ich dann letztendlich mehr oder weniger?

4 Antworten

Wenn du Bafög - beantragen kannst, dann hast du keine Wahl, denn das ist eine vorrangige Leistung, dass Jobcenter fordert dich dann über kurz oder lang eh dazu auf !

Ich nehme mal an das du noch bei den Eltern lebst, dann bleiben von deinem Bafög - pauschal 100 € Freibetrag pro Monat, diese 100 € sollen deinen monatlichen Aufwand wegen der Ausbildung decken.

Sollten diese 100 € nicht ausreichen und deine notwendigen Aufwendungen wären höher, dann müsste das dem Jobcenter nachgewiesen werden, dann müssen die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden.

Diese 100 € bzw.die notwendigen tatsächlichen Aufwendungen stünden dir nur solange zu, solange du nicht nebenbei arbeiten gehen würdest, denn dann entfallen diese und es gelten zunächst die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll.

Das wären zunächst 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 450 € Brutto wären das dann 170 € Freibetrag, bekommst du diese 450 € dann ohne ( Netto ) Abzüge auf dein Konto, dann blieben davon 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

Dazu käme dann zunächst dein gesamtes Bafög - und dein Kindergeld wenn du unter 25 bist, dass würde dann zunächst addiert, dann kannst du von den 100 € Grundfreibetrag schon einmal 30 € Versicherungspauschale abziehen.

Du müsstest dann diese 70 € erst einmal für deine notwendigen berufsbedingten Aufwendungen einsetzen, also auch die wegen deiner Ausbildung, was dann über diesen 70 € liegt kannst du auf Nachweis von dem genannten anrechenbarem Einkommen abziehen.

Dieser Betrag würde dann auf deinen eigenen Bedarf angerechnet, wäre dein Bedarf geringer als das gesamte anrechenbare Einkommen, dann würdest du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus sein, sie würde dann also für dich gar nichts mehr bekommen.

Du musst dann deinen Bedarf aus deinem Einkommen selber an deine Mutter zahlen, dass Kindergeld muss dann natürlich berücksichtigt werden, zumindest das was du zur eigenen Bedarfsdeckung evtl.selber noch benötigen würdest.

Würdest du z.B. deinen Bedarf auch ohne oder nur mit einem Teil deines Kindergeldes decken, dann würde der nicht mehr benötigte Teil vom Kindergeld wieder zum Einkommen deiner Mutter und auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet.

Wenn deine Mutter dann außer dem Kindergeld kein anderes Einkommen hätte, dann könnte sie auf sogenanntes sonstiges Einkommen wie z.B. Kindergeld min.diese 30 € Verscherungspauschale geltend machen.

Ich bin in keiner Ausbildung mehr.. ich mache jetzt lediglich mein Abi nach und ich kann auch nur SchüleBafög beantragen, nicht das normale.. macht das ein Unterschied? Die lehre meinten zu mir ich muss das nicht machen..

@Dennis96936

Auch Abi / Schule ist eine Art Ausbildung, sonst würde unter 25 kein Anspruch auf Kindergeld bestehen !

Unter normalen Umständen muss man Bafög - auch nicht beantragen, wenn man auf keine nachrangigen Sozialleistungen wie ALG - 2 zurückgreifen müsste, hier bleibt dir keine Wahl, weil das Bafög - eine vorrangige Leistung ist.

Einen Unterschied beim Schüler Bafög - gibt es sicher, dass muss später nicht zurückgezahlt werden.

Meine Ausbildung habe ich vor 2 Monaten beendet, durch das abschließen dieser Ausbildung durfte ich dann auch jetzt mein Abi nachholen. Daher weiß ich nicht ob es sich lohn überhaupt bafög zu beantragen.. Da ist mir 1x die Woche jobben lieber.. für 200-300 euro im Monat.. :/

@Dennis96936

Du kannst nicht auf vorrangige Leistungen verzichten, dann würde dir das Jobcenter zu deinem tatsächlich erzielten Erwerbseinkommen ( nach Berücksichtung der Freibeträge ) auch noch das Bafög - als fiktives Einkommen auf deinen Bedarf anrechnen, also auch wenn du es gar nicht beantragen würdest, dass Jobcenter weiß schon was dir an Bafög - zusteht !

@isomatte

ok dann weiß ich bescheid.. würde sich die ganze sache ändern wenn ich nebenbei jobben gehe? für mind. 216 euro und max 400-450 euro ? oder müsste ich dann immer noch Bafög beantragen? ): das wäre meine letzte frage..

@Dennis96936

Warum willst du denn auf Leistungen verzichten die dir zustehen und noch nicht einmal zurückzahlen musst ?

Zusätzlich arbeiten gehen kannst du dann ja immer noch, dass Jobcenter würde dich dann eh dazu aufordern, unabhängig davon ob du nebenbei arbeiten gehst oder nicht.

Auf die Beantragung des Kindergeldes kann deine Mutter auch nicht einfach verzichten, weil es auch eine vorrangige Sozialleistung ist, würde sie es nicht beantragen würde es ggf. als fiktives Einkommen angerechnet.

@isomatte

weiß nicht.. mag es nicht an so vielen Sachen gebunden zu sein.. wenn das aber so ist werde ich demnächst wohl zum Bafög amt... isomatte das war alles sehr sehr genau und ausführlich.. habe es Perfekt verstanden... dafür möchte ich mich aus tiefstem Herzen danken.. hat mir seeeeeeehr geholfen! :) Danke!

danke, habe ich vorhin auch gefunden aber ich kam damit nicht so wirklich klar... :-/

@Dennis96936

Der beste Ratgeber ist auch der Sachbearbeiter,die alles berechnen.

@Wippich

stimmt..

Ja, du kannst und musst Bafög beantragen. Ist aber nicht zu deinem Nachteil, da es eh "geschenktes Geld" ist. Du wirst nicht mehr oder weniger haben, aber es wird eben aus einem anderen Großtopf bezahlt.

Also die Lehre meinten ich muss nicht zwingend.. daher könnte ich mir das ganze Papierkram sparen oder? Falls das Ergebnis eh gleich ist oder? :-/ Lg

Welche Lehre? Das Jobcenter wird dich eh dazu auffordern, weil Bafög eben vorrangig ist.

Mein Kind bekam Schülerbafög, ich dann aber kein Geld mehr für mein Kind.

verstehe...

ja dann lass ich es hehe.. meine mutter killt mich sonst hahaha :D

gehe dann einfach irgend wo ein wenig jobben, da wird wenigstens nicht alles abgezogen vom amt.

Dann hat dein Kind seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken können, denn sonst hätte es Anspruch auf einen Mietzuschuss zu seinen ungedeckten Anteil der KDU - gehabt, galt bis vor den Änderungen im SGB - ll zum 01.08.2016 !

@isomatte

Inklusive Kindergeld konnte es den Bedarf decken. Und ich habe auch Wohngeld für mein Kind bekommen.

@beangato

Wenn vorrangige Leistungen wie Wohngeld möglich waren, dann gingen diese natürlich vor, wäre das nicht möglich gewesen und der Bedarf wäre mit dem anrechenbaren Einkommen nicht gedeckt gewesen, dann hätte es max.diesen Zuschuss zu den ungedeckten KDU - gegeben !

Dann hat man dir doch sicher einen Anteil oder sogar das volle Kindergeld als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet, wenn dein Kind seinen Bedarf inkl.Kindergeld ohne Wohngeld schon decken konnte ?

Denn dann hatte es ja mehr anrechenbares Einkommen als Bedarf und der übersteigende Betrag wurde dem Kindergeld zugerechnet, welches dann wieder zum Einkommen des Kindergeldberechtigten wurde.