Urlaub im Stundenlohn abgegolten?

6 Antworten

Auch als Aushilfe und als Teilzeitjobber gilt das Bundesurlaubsgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Heißt also Dir steht Krankengeld (vom AG Entgeltfortzahlung) und auch bezahlter Urlaub zu. Beides kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Auch eine Auszahlung des Urlaubes ist nur in wenig Fällen (Kündigung) möglich.

Aber Du wirst das vor dem Arbeitsgericht klären müssen wenn Dein AG nicht darauf eingehen will.

JillValentine 
Fragesteller
 08.10.2013, 16:26

ich hab nämlich beim Ministerium für Arbeit angerufen und die meinten mit bestimmten Klauseln kann man das so Regeln, aber davon find ich nichts in meinem Vertrag. Das hat mich einfach nur verunsichert. Da hätte ich explizit was dazu wohl unterschreiben müssen..hab ich aber nicht.

Maximilian112  08.10.2013, 16:36
@JillValentine

Ich bin kein Jurist. Es ist mir nicht bekannt, mit welcher Klausel diese Gesetze umgangen werden können. Ich glaube es auch nicht.

Familiengerd  08.10.2013, 18:21
@JillValentine

Eine Vertragsklausel zum Verzicht auf Urlaub ist nichtig, auch wenn Du sie unterschrieben hättest!

Eine Ausbezahlung ist nur im Falle einer Kündigung erlaubt, wenn der (Rest-)Urlaub während der Kündigungsfrist nicht mehr genommen werden kann.

Eine finanzielle Abgeltung des Urlaubsanspruches ist - außer im Falle einer Kündigung - nach dem Gesetz nicht möglich! Selbst eine entsprechende vertragliche Vereinbarung wäre nichtig, da auf den bezahlten Urlaub nicht verzichtet werden darf (Unabdingbarkeit)!

Wenn es im Betrieb Urlaubsgeld als zusätzliche Leistung des Arbeitgebers gibt, steht Dir das anteilmäßig auch zu - wie es wohl im Vertrag oder auch im Tarifvertrag geregelt ist oder sein sollte; vielleicht ist das mit den von Dir erwähnten 0,65 €/Std gemeint (wenn das der Tarifvertrag zulässt).

Das hat aber nichts zu tun - wie Du selbst schon richtig erkannt hast -, dass Du Anspruch auf normale Bezahlung (Urlaubsentgelt) während des Urlaubs hast.

Du hast den gleichen Urlaubsanspruch (umgerechnet) wie die Vollzeitkräfte nach der Formel: 30 : 5 = 6 x Anzahl Deiner wöchentlichen Arbeitstage = Dein Urlaubsanspruch.

Die Verweigerung von Urlaub, Urlaubsentgelt (Bezahlung während des Urlaubs) oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind Verstöße gegen bestehende Gesetze und können unter Umständen auch strafrechtlich geahndet werden.

Leider kann dir niemand diese Frage richtig beantworten ohne zu wissen was in deinem Arbeitsvertrag geschrieben steht. Bei http://www.lohn-info.de/urlaubsgeld.html steht zumindest, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt.

JillValentine 
Fragesteller
 08.10.2013, 16:08

ähm Urlaubsgeld hab ich schon erhalten - das ist die freiwillige Zahlung.

Ich rede von Urlaub! Freizeit..- Den er mir bei Kündigung auszahlen müsste, wenn ich ihn nicht kriege -.-

ne das ist nicht erlaubt! Jedem Arbeitnehmer stehen nach dem Bundesurlaubsgesetz Urlaubstage zu, falls nicht tariflich etwas höheres vereinbart wurde. Dies kann nicht durch Zahlungen ausgegglichen werden, es sei denn wenn der Arbeitnehmer diesen gar nicht mehr nehmen kann (Kündigung usw). Bei 6 Tagen und einer 40 Stunden Woche gibt es 24 Urlaubstage. Bei dir dann anteilig. Vielleicht 10 Tage, je nachdem wie wiviel du arbeitest

Auch Teilzeitkräften steht anteilig Urlaub zu, genauso wie Lohnfortzahlung bei Krankengeld. Viele Arbeitgeber berücksichtigen das nicht in der Annahme, dass die Angestellten keine Ahnung haben und es einfach so hinnehmen. Also wehr Dich.