Gibt es eine (gesetzliche) Regelung die besagt mit wievielen Kollegen man sich !höchstens! bei der Urlaubsplanung absprechen muss?

5 Antworten

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Man "muss" mit gar keinem Kollegen den Urlaub absprechen, weil man mit denen keine Vertragbeziehung hat. Den Urlaub gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Antrag, wenn keine dringenden betrieblichen Erfordernisse oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegen stehen (§7 I BUrlG). Das bedeutet eigentlich, dass die Abfrage der Urlaubswünsche der Kollegen durch den Arbeitgeber durchzuführen ist.

Aus rechtlicher Sicht musst du dich mir gar keinem Kollegen absprechen. Du reichst deinen Urlaubsantrag beim Arbeitgeber ein und fertig. 

Um dem Arbeitgeber das Leben leichter zu machen, hat es sich in vielen Betrieben eingebürgert, dass sich die Angestellten/Arbeiter untereinander absprechen und dem Arbeitgeber dann die komplette Urlaubsliste vorlegen. Dazu gibt es jedoch keine gesetzliche Regelung. Das ist reiner guter Wille der Beschäftigten.

Schwierig wird es natürlich, wenn sich deine Kollegen absprechen und du willst aus der Reihe tanzen. Dann könntest du dir neben dem Argwohn des Chefs auch Probleme mit deinen Kollegen einhandeln.

Du musst dich mit allen Kollegen absprechen, die im Team oder mit der gleichen Arbeit betraut sind.

In meinem Team muss ich mich mit 4 Kollegen absprechen, wovon auch noch 3 davon Kinder in den Ferien haben (wie ich auch). Wir müssen daher die Ferienzeit auf 4 Mitarbeiterinnen aufteilen. Unser Kollege ohne Kinder hat hier meistens das Nachsehen!

DontCopy 
Fragesteller
 11.07.2016, 11:11

Ja das ist bei uns momentan ja nicht anders. Aber eine festgeschriebene Regelung dazu gibt es nicht, oder?

turnmami  11.07.2016, 11:40
@DontCopy

Nein, das müssen sich die Mitarbeiter untereinander ausmachen

Der Arbeitgeber kann eine Mindest-Personalbelegung festlegen. Damit sich nicht mehr Petsonal im Urlaub befinden kann, als festgeschrieben, muss es eine Urlaubsabsprache mit allen (in Worten: allen) Beschäftigten (in gleicher Stellung / Qualifikation) der Abteilung geben. 

Gesetzlich gibt es dafür keine Regelung. Hängt von der grösse und Struktur des Betriebes, der Firma ab.....(Vertragliche, tarifliche Regelungen möglich)


DontCopy 
Fragesteller
 11.07.2016, 11:10

Also heißt es doch das der Ag tun und lassen kann was er will, richtig?