Fällt dies Jahr das Urlaubsgeld aus, weil keine Buchung möglich?


13.05.2020, 17:13

nach "Adam Ries" wird ja das ganze Geld, 1000e von €, welches sonst für den Urlaub ausgegeben wird oder würde, nun "auf die hohe Kante" wandert.. (!) ?


20.05.2020, 11:14

wenn kein "Urlaubsgeld" gezahlt wird, wie will man dann in Urlaub fahren können?

5 Antworten

Wenn das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung des AG ist, kann er sie natürlich auch aussetzen. Dafür braucht er keinen Grund wie eine Resiesperre etc. zu nennen.

Wenn der AN aber einen rechtlichen Anspruch hat (z.B. durch Arbeits- oder Tarifvertrag), dann muss der AG es auch auszahlen, sofern der AN nicht darauf verzichtet.

Ob das Urlaubsgeld "ausfällt" kann Dir hier niemand mit "Ja" oder "Nein" beantworten.

Wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet und dort Urlaubsgeld vereinbart ist, wird es wohl nicht "ausfallen".

Ist Urlaubsgeld ein Teil des Gehalts, fällt es auch nicht aus.

Freiwilliges Urlaubsgeld das nicht z.B. durch "betriebliche Übung" zum Anspuch des AN geworden ist, wird ein Betrieb bezahlen oder auch nicht. Das hängt wohl zum großen Teil auch davon ab, wie es dem Betrieb wirtschaftlich geht.

Hat ein Betrieb große Verluste (Wirtschaftskrise, Schließungen.....) und befindet sich z.B. in Kurzarbeit oder muss MA entlassen, wird wohl kein Urlaubsgeld ausgezahlt werden, wenn der AN keinen Rechtsanspruch darauf hat.

Außerdem gibt es sehr viele Unternehme, die bisher sowieso kein Urlaubsgeld gezahlt haben. Hier kann auch nichts "ausfallen".

Das eine hat mit dem anderen nicht zu tun. Urlaubsgeld bekommt man unabhängig vom Urlaubsziehl. Selbs die, die nur Urlaub auf Balkonien machen, steht das Urlaubsgeld zu, wenn es denn Gezahlt wird.

Urlaubsgeld ist eine Prämie aus Betrieblicher übung. Es kommt also auf die Verträge und Betriebsvereinbarungen an, ob der AG das Urlaubsgeld aussetzen kann oder nicht und währe daher vom AG zu prüfen.

Pauschal über ganz Deutschland zu sagen, es gibt dieses Jahr kein Urlaubsgeld, ist nicht möglich.

hängt am Betrieb und ob es ggf im Tarifvertrag geregelt wird. Wie schon bemerkt ist das ansonsten eine freiwillige Leistung, für eine Antwort solltest also in deinem Betrieb fragen.

hängt vom tarifvertrag ab,wenn das drinnsteht muss auch bezahlt werden