Sonntags/-Feiertagszuschläge für Aushilfen?

5 Antworten

Zunächst folgender wichtiger Tipp: Schreibe dir deine täglich geleistete Arbeitszeit (in Excel) auf! Sofern ihr mit Stechuhren arbeitet, geht das sogar auf die Minute genau! Dies Notizen sind ggf. als Dokumentation wichtig. Es werden – nicht immer aus Boshaftigkeit – im ganz normalen täglichen Wahnsinn schon mal die eine oder andere Stunde vergessen.

Natürlich gelten für dich die normalen arbeitsrechtlichen und tarifvertraglichen Gesetze, die auch von den Diakonien einzuhalten sind; auch wenn sie da gerne die eine oder andere Regel zu ihren Gunsten auslegen. Auch für Teilzeitkräfte gelten die Sonn- und Feiertagszuschläge – die sind sogar von der normalen Versteuerung befreit.

Dein Einwand mit dem Diskriminierungsverbot ist korrekt. Dazu kann man noch den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz für vergleichbare Arbeitsplätze ergänzen. Auch hier ist die Rosinenpickerei deines AG unangebracht.

Nun ist mir bei meiner ersten Lohnabrechnung aufgefallen, dass mir zwar alle Stunden mit korrekten Stundenlohn berechnet und ausgezahlt wurden,

An dieser Stelle höre ich auf zu lesen.

Zuschläge werden immer erst im. Folgen at abgerechnet, da die Person, die die Überweisung veranlasst zu dem Zeitpunkt ja noch gar nicht sicher weiß, welche Zulagen du dir bis zum Monatsende verdient hat

schliffiffi 
Fragesteller
 24.07.2018, 11:53

Der Zeiterfassungsplan für den jeweiligen Monat wird immer zum letzten des Monats an das Verwaltungsamt übermittelt, berechnet und zum 16. des Folgemonats ausgezahlt.

Familiengerd  24.07.2018, 12:28

Das dürfte wohl kaum eine Erklärung sein, wenn es in der Frage heißt:

Lt Aussage der PDL zahlen sie natürlich Zuschläge, aber nicht an Aushilfen. Dies sei schon korrekt so und überall anders auch so.
KirstenSe  24.07.2018, 12:35
@Familiengerd

Wie ich schrieb, hörte ich da mit lesen auf.

Gelinde gesagt grad keinen Bock auf Roman

Familiengerd  24.07.2018, 12:38
@KirstenSe

Dann weiß man auch nicht, worum es genau geht, und kann auch keine angemessene Antwort geben!!

KirstenSe  24.07.2018, 12:43
@Familiengerd

Ich habe deutlich geschrieben, bis wohin ich gelesen habe und worauf sich meine Antwort bezieht, die in diesem Punkte korrekt ist.

Ich habe nie den Anspruch erhoben oder den Anschein erweckt eine umfassende Antwort auf diesen Roman zu geben

Familiengerd  24.07.2018, 13:00
@KirstenSe

Solche Antworten sind doch völlig "witzlos", wenn sie überhaupt nicht berücksichtigen/beachten, worum es geht!

Machst Du das in anderen Situationen auch so: Dir eine Meinung bilden, ohne zu beachten, worum es genau geht?!?

Aber dieser Unsinn ist Deine Sache ...

KirstenSe  24.07.2018, 13:11
@Familiengerd

Ich bilde mir eine Meinung, über das, was ich mitbekomme, ja, habe ich hier auch deutlich gemacht

In persönlichen Situationen, wenn jmd etwas von mir wissen möchte, würde ich sagen "komm auf den Punkt" ja, manchmal muss es ausführlich sein. Hier hätte ein simpler Satz scheinbar genügt

elektromeister  24.07.2018, 14:56
@Familiengerd

hi Familiengerd; ich bin stutzig geworden, als ich "kirchlich" gelesen habe. Solche Ungleichbehandlung kenne ich auch vom Ex - Arbeitgeber meiner Frau. Das ist wohl unter dem Oberbegriff Nächstenliebe bei denen gespeichert. Jeder wird geliebt, nur das eigene Personal nicht!

Dort wurde Ortszuschläge in der Vergütungsabrechnung errechnet, jedoch ausschließlich den Vollzeitmitarbeitern gezahlt. Nach dem Gang zum Arbeitsgericht erhielt meine Frau dann die Zuschläge für die letzten 3 Jahre (Verjährung BGB). Der Arbeitgeber hat dann die betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen und auch zurückziehen müssen, weil er das Integrationsamt nicht um Zustimmung ersucht hatte. (wir hatten den AG nach 2 Wochen auf seinen Fehler hingewiesen). Danach kam die nächste Betriebsbedingte- Die ist vom Arbeitsgericht gekippt worden, weil der Personalbedarf weiter bestand.

Meine Frau sah das sportlich, dass Ihr Arbeitgeber noch nicht einmal im selben Fahrstuhl mitfahre wollte. Sie hat ihn mehrfach aufgefordert es sich doch "bequem" zu machen. Erschwerend kam hinzu, dass der AG(GF) auch noch aus dem Iran stammte. Er verliert gegen eine Frau; die sind doch Menschen 2ter Klasse.

Nun ist der Laden geschlossen und meine Frau hat als Einzige eine Abfindung erstritten. Ende Gut Alles Gut. Aber der Ex Chef wechselt noch heute die Straßenseite, wenn er meiner Frau begegnet. (:-))

Aushilfsarbeitsverhältnisse sind bei weitem keine zweiter Klasse! Dir stehen also auch die Zuschläge zu, die die Kollegen m/w in Teil- , oder Vollzeit erhalten.

Die Ausrede, das wäre überall so, ist billig und zudem rechtlich nicht haltbar.

schliffiffi 
Fragesteller
 24.07.2018, 13:44

Bis hierhin schon einmal vielen Dank für Infos, Wissen und Tipps.

Gebe gerne Rückmeldung wie sich das Ganze aufklärt.

michi57319  24.07.2018, 13:47
@schliffiffi

Das wäre sehr nett. Ich wünsche dir gutes Gelingen!

Bevor du dich aufregst, frage bitte erst bei deinen Kolleginnen nach, mit wieviel Verzögerung sie ihre Zeitzuschläge bekommen. Zwei Monate sind völlig normal.

Die Zeitzuschläge für Juni müsstest du also im August, die für Juli im September erhalten.

schliffiffi 
Fragesteller
 24.07.2018, 12:06

Danke schonmal fürs Antworten.

Das habe ich auch zuerst vermutet. Und um mir nicht weiter unnötig Gedanken zu machen, habe ich die PDL ja heute mal im Stillen darauf angesprochen und sie hat mir konkret gesagt, dass es zwar die Zuschläge bei ihnen gibt,aber eben nicht für Aushilfen. Das sei halt so korrekt und überall anders auch so :-/

Altersweise  24.07.2018, 12:18
@schliffiffi

Dann kannst du ihr auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz mit seinem Diskriminierungsverbot unter die Nase halten und auf deine Zuschläge bestehen. Sie stehen dir definitiv ebenso zu wie eine tarifliche Bezahlung nach dem im Betrieb geltenden Tarifvertrag.

Schlimmstenfalls rutschst du damit halt über die Minijobgrenze drüber.

Dir stehen übrigens auch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie eine anteilige Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) und ein bezahlter tariflicher Urlaub zu.

Poche darauf! Es ist dein gutes Recht und jeder Minijobber, der sich nicht gegen diese Diskriminierung wehrt, sorgt dafür, dass die Aushilfen auch weiterhin in ihrer Arbeit abgewertet werden.

Wenn deine PDL da nichts machen kann, weil sie sich vielleicht auch nicht richtig auskennt, dann wende dich an deine Personalabteilung oder den Vorstand des Sationsträgers. Die müssen dafür sorgen, dass eine ordnungsgemäße Bezahlung und Abrechnung des Beschäftigungsverhältnisses stattfindet.

"Das haben wir schon immer so genacht" ist das denkbar schlechteste Argument für eine Ungleichbehandlung. Ansonsten findest du in deinem Job erstens sofort eine andere Stelle.

Und wenn du mutig bist: Zieh gleich die anderen Minijobber mit auf deine Seite oder tritt in die Gewerkschaft ein!

schliffiffi 
Fragesteller
 24.07.2018, 12:35
@Altersweise

Auch hier nochmal Danke für das rasche Antworten.

Ich bin mir durchaus meiner Pflichten UND meiner Rechte als AN (wenn auch "nur" Mini-Job-Basis) bewusst. Ich kann/konnte mir nur nicht vorstellen, dass ein so großer,angesehener Träger so fehlerhaft mit seinen Rechten und Pflichten gegenüber AN umgeht.

Um evtl. Peinlichkeiten bei einem (hoffentlich ruhigen und klärendem) Gespräch zu vermeiden: gibt es berechtigte Gründe, die der Arbeitgeber mir in diesem Fall als Begründung für seine Logik entgegen bringen kann?

Soweit ich weiß, bin ich bei uns momentan die einzige Aushilfskraft auf Mini-Job-Basis und kann daher keine Vergleiche ziehen.

Letztendlich bleiben ja nur 3 Möglichkeiten.

  1. Ich bekomme meine Zuschläge
  2. ich lasse mich Sonn- und Feiertags nicht mehr einteilen (wird schwierig)
  3. das Arbeitsverhältnis wird beendet (von welcher Seite aus bleibt abzuwarten)
Familiengerd  24.07.2018, 12:57
@schliffiffi
gibt es berechtigte Gründe, die der Arbeitgeber mir in diesem Fall als Begründung für seine Logik entgegen bringen kann?

Offensichtlich wohl nicht!

Der einzige Grund ist bisher nur die von Dir zitierte Aussage "Lt Aussage der PDL zahlen sie natürlich Zuschläge, aber nicht an Aushilfen. Dies sei schon korrekt so und überall anders auch so." - und das ist so ziemlich das untauglichste Argument, weil es eklatant gegen die genannte gesetzliche Bestimmung verstößt!

Wenn Du einen "bösmeinenden" Arbitgeber hast, dann hast du allerdings das Problem, dass Dzu in den ersten 6 Monaten des Arbietsverhältnisses noch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz KSchG hast - der Arbeitgeber Dir also, wenn Du ihm zu "aufmüpfig" bist, relativ problemlos kündigen könnte (da hätte dann noch nicht einmal eine Personalvertretung "großartige" Möglichkeiten zur Intervention).

Vorenthaltene Zuschläge kannst Du übrigens auch noch nachträglich einfordern, wenn dabei Ausschlussfristen - nach diesem Tarifvertrag 6 Monate (§ 36 "Ausschlussfristen") - gewahrt werden; für "vorsätzliche Handlungen" (und in Deinem Fall sieht das Vorenthalten der Zuschläge sehr nach Vorsatz aus) gelten diese Ausschlussfristen nicht, dann gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist", für Forderungen aus 2018 also bis zum 31.12.2021.

schliffiffi 
Fragesteller
 24.07.2018, 13:09
@Familiengerd

Ich arbeite seit Mitte Juni bis ende August 8 Sonntage (teilweise Doppedienste), da macht mein Arbeitgeber ein ganz schönes Plus in seiner Lohnbilanz und ich ein ganz schönes Minus im Gegensatz zu meinen Kollegen :-/

Wer wäre der passende Ansprechpartner bzgl. des Themas: meine PDL (also das Büro vor Ort wo ich ungern "Ärger" haben/machen will) oder das kirchliche Verwaltungsamt, über das meine Lohnabrechnungen laufen?

Familiengerd  24.07.2018, 13:16
@schliffiffi

Von der PDL hast du diese ominöse Aussage erhalten; ich würde sie jedenfalls noch einmal ansprechen und auf das rechtlich korrekte Verfahren hinweisen.

Und ich würde das Verwaltungsamt einschalten und - erst einmal sehr "unbedarft" - nachfragen, wie es sich in dieser Sache verhält: Dir sei gesagt worden, Du hättest keinen Anspruch, hättest aber gelesen/gehört, dass Du augfrund des Diskriminierungsverbots durchasu einen Anspruch hättest usw. ...

Altersweise  24.07.2018, 13:56
@schliffiffi

Ich würde an deiner Steller erst mal Richtuung Punkt 1 gehen: Du bekommst also deine Zuschläge. Sie stehen dir tarifvertraglich und arbeitsrechtlich zu. Hier kann, wie Familiengerd schon sagt, ein auf dumm gemachter Anruf in der Personalabteilung schon weiterhelfen: "Entschuldigen Sie, aber meine PDL hat gemeint, ich bekäme keine Zuschläge. In § 8 des BAT-KF steht aber drin, dass man Zeitzuschläge bekommt. Gilt denn der nicht für mich? Und falls neun, warum nicht?.

Wenn man darauf dann wirklich nicht eingehen sollte., dann musst du deine Zuschläge schriftlich einfordern und nötigenfalls vor dem Arbeitsgericht einklagen. Das geht ganz schnell, denn schon im Gütetermin wird der Arbeitsrichter deiner Geschäftsleitung den Kopf tüchtig waschen.

Du kannst auch sagen, dass du ja gerne für diesen Träger arbeitest (vielleicht passen ja die sonstigen Arbeitsbedingungen und das Betriebsklima durchaus), aber dass du ordnungsgemäß tariflich bezahlt werden möchtest.

Wenn du deinem Arbeitgeber noch was Gutes tun willst, kannst du ihn ja noch mit der Nase darauf stoßen, dass für dein Arbeitsverhältnis der Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG geltend gemacht werden kann. Damit kann dein Arbeitgeber weit mehr einsparen als er dir an Zeitzuschlägen und tariflicher Vergütung mehr zahlt.

Leider nehmen viele Arbeitgeber, auch öffentliche, kirchliche und gemeinnützige, es mit dem Arbeits- und Tarifrecht nicht so sehr genau. Dabei kann das bei einer Betriebsprüfung durchaus zum Rohrkrepierer werden.

Familiengerd  24.07.2018, 12:30

Das dürfte wohl kaum eine Erklärung sein, wenn es in der Frage heißt:

Lt Aussage der PDL zahlen sie natürlich Zuschläge, aber nicht an Aushilfen. Dies sei schon korrekt so und überall anders auch so.

so,endlich habe ich mich mal die tage getraut um ein gespräch bei unserem "obersten" chef (der sich lt. kollegen auch gerne mal aus irgendwas rausredet) bzgl. meines lohnes zu bitten.

bei besagtem gespräch wurde mir folgendes erkärt:

der auf meinen lohnabrechnungen angegebene tarif "BAT-KF" wäre natürlich nicht korrekt, dort müsse "AVR" stehen.BAT-KF wäre nur noch bei alt-verträgen. (AVR habe ich mittlerweile recheriert,durchgelesen und soweit verstanden.)

desweiteren wurde mir der unterschied zwischen MEINEM lohn und dem meiner anderen Kollegen (alle teilzeit- oder vollzeit steuerpflichtig angestellt) SO erklärt:

zusammen mit der MAV (mitarbeitervertretung) wurde nach monatlicher überprüfung und rumrechnerei festgestellt, dass die 14€/St für bedarfsaushilfen (ex.altenpfleger )absolut angebracht wären und korrekt wären. in dem besagten lohn wären schon zuschläge mit eingerechnet. aufgrund welcher rechtlichen grundlage diese berechnung und der (für mich unlogische) lohnunterschied begründet ist,wurde mir nicht erklärt. auf mein nachfragen hin, was ich denn an stundenlohn als bedarfsaushilfe bekommen würde,wenn ich (natürlich nach passender eingruppierung und stufe) wie meine kollegen bezahlt werden wollen würde (grundlohn + zuschläge) ,hieß es einfach nur, ich solle dann meine stunden aufstocken,würde dadurch sozialversicherungspflichtig werden und würde dann lohntechnisch wie meine kollegen behandelt werden.

letztendlich konnte/wurde keine meiner fragen oder einwände ernst genommen,bzw. rechtlich beantwortet.

natürlich ist mir bewusst, dass der arbeitgeber durch das kirchliche arbeitsrecht einen gewissen spielraum für die arbeitsvertraglichen bedingungen/voraussetzungen hat. aber wie handhabt es sich nun damit, wenn durch das kirchliche arbeitsrecht (denn NUR darauf KÖNNTE sich mein arbeitgeber berufen) der arbeitnehmer arbeitsrechtlich schlechter behandelt wird als durch das staatliche arbeitsrecht (bzgl. staatliches TzBfG) ?