Überstunden gelten als abgegolten?

5 Antworten

Wenn keine genaue Anzahl der Überstunden, die mit dem Gehalt abgegolten sein sollen, genannt wird, ist die Klausel unwirksam.

Zulässig wäre sie nur, wenn Du im Monat so viel verdienst, dass Du über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegen würdest.

Verdienst du also weniger als 6.500 Euro/Monat (West)/ 5.800 Euro/Monat (Ost), muss der AG Dir jede einzelne Überstunde bezahlen, bzw. als Freizeitausgleich geben.

Gültig wäre die Klausel wenn dort stehen würde, dass z.B. 20 Überstunden/Monat mit dem Gehalt abgegolten sind.

Ich hoffe, Du hast den alten Job noch nicht gekündigt. Es kann sein, dass die Firma Dich nicht einstellt, wenn Du das ansprichst, oder sie möchten vertraglich jeden Monat 10, 15 oder 20 Überstunden incl.

Vielen Dank, nein ich habe selbstverständlich noch nicht gekündigt und habe noch ein paar weitere Vorstellungsgespräche. Habe ja so gesehen den kompletten März noch um mich zu entscheiden.

Du hast Recht. Pauschal kann man keine Überstunden abgelten. Und wenn es mehr als 20 pro Quartal wären würde ich wohl auch noch mal überlegen müssen.

Diplomatisch gehe ich bei sowas schon lange nicht mehr ran. Es ist mein gutes Recht einen korrekten Arbeitsvertrag zu erhalten. Ich würde den potenziellen AG freundlich darauf hinweisen und die Anzahl der Überstunden festlegen lassen. Wenn er dann schon rumdruckst dann wärs das für mich.

Wäre ich in einer Situation in der ich den Job unbedingt brauche würde ich es wohl hinnehmen. Du hast aber später dennoch die Möglichkeit das anzufechten, weil der Passus ja ungültig bleibt. Und dann würde ich mir nebenbei schon gleich wieder was anderes suchen.

das ist ja ein Blankoschein! Für den Arbeitgeber! Und kündige ja nicht vorher deinen jetzigen Arbeitsplatz!, bevor das nicht geklärt ist - mündliche Zusagen nutzen nichts. Das muss schriftlich festgehalten werden.

Scheint mir nicht seriös zu sein.

Würde ich definitiv so nicht unterschrieben.

Das würde ich ganz direkt ansprechen.

Das wäre nur akzeptabel, wenn du erheblich über tariflich bezahlt wirst