Wie wird Urlaubsgeld berechnet?

6 Antworten

Du meinst hier Urlaubsentgelt und nicht Urlaubsgeld.

Das Urlaubsentgelt ist gesetzlich vorgeschrieben, es ist der "bezahlte Urlaub".

Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung die im Arbeits-, anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart ist.

Die Berechnung des Urlaubsentgelts erfolgt durch Feststellung des durchschnittlichen Arbeits-/Azubiverdienstes der letzten 13 Wochen vor Beginn, bzw. Abgeltung des Urlaubs.

Ich würde allerdings an Deiner Stelle noch einmal mit dem AG über die Gewährung, zumindest eines Teils, des Urlaubs reden.

Notfalls kannst Du Deinen Urlaub auch beim Arbeitsgericht einklagen, es wäre noch genug Zeit.

Dein AG kann Dir den Urlaub nur verwehren wenn er dringende betriebliche Gründe hätte oder es Urlaubswünsche anderer MA gibt, die aus sozialen Gesichtspunkten den Vorrang haben und zur gleichen Zeit Urlaub haben möchten.

Dein AG kann Dir den Urlaub nur verwehren wenn er dringende betriebliche Gründe hätte oder es Urlaubswünsche anderer MA gibt, die aus sozialen Gesichtspunkten den Vorrang haben und zur gleichen Zeit Urlaub haben möchten.

Und vom Vorliegen solcher Einschränkungen ist bei einem auszubildenden regelmäßig nicht auszugehen!

das ist widerrechtlich.

einem auszubildenden MUSS der erholungsurlaub gewährt werden.

da du im november dort scheinbar eh aufhörst - reich deinen urlaub ein. im zweifelsfall mach einen termin bei der gewerkschaft und lass dich dort beraten...

da du als azubi viel weniger verdienst, als ein ausgelernter ist das reine ausnutzerei durch deinen chef. für eine vertretung müsste er viel tiefer aus der tasche als mit einer auszahlung der nicht genommenen urlaubstage...

Wie wird das den bei einer Auszahlung berechnet (in der Ausbildung).

Wenn dieser Urlaubsanspruch rechtlich überhaupt ausgezahlt werden kann / darf, dann lässt sich das mathematisch recht einfach ( "grob" ) errechnen:

Monatliches Azubientgelt X 12 dividiert durch die Arbeitstage im Jahr ( 261 ) X 19

19 Tage Urlaub wird wie Arbeitszeit berechnet.

Normalerweise 2 volle Sonderbezüge pro Jahr, dementsprechend den Anteil auf die geleisteten Zeiten umlegen.