Unwissendliche Steuerhinterziehung wegen Einkauf in der Türkei

10 Antworten

Diese Person wusste jedoch nicht, dass man diese Eingekaufen Sachen in Deutschland auch nochmal verzollen musste

Das spielt keine Rolle, man informiert sich VORHER.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Doch, sicher hat er es fahrlässig gemacht, er hat es vielleicht nicht vorsätzlich gemacht, aber auch damit wird er wohl kaum durchkommen. Es wird kein Richter glauben, dass du nicht wußtest, dass man Sachen bei der Einfuhr nicht verzollen muss. Also ich meine "er"

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du wirst, ähm, er wird den Zoll nachzahlen müssen, Plus, vermutlich, als Strafe, den gleichen Betrag nochmals.

Das ist aber nur eine Möglichkeit....

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.....

Was ich mich frage ist woher der Zoll davon erfahren hat. Einfuhrkontrolle und geschmuggelt? Dann wird es teuer.

Die Person hat es ja nicht fahrlässig gemacht.

Also absichtlich? Die Steuern werden nach gezahlt und eine Strafe kommt noch oben drauf. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Das halte ich persönlich für eine Lüge da der Zoll normalerweise SOFORT einkassiert und Rechnungen ausstellt, unmittelbar am Flughafen. Wenn Person x sich hat was schicken lassen evt. Kann teuer werden. Bei Zigaretten Alkohol sowieso wenn er sich dann noch Plagiate besorgt hat wird es noch teurer

jayman089  03.02.2015, 17:13

stimmt nicht ganz. der zoll kassiert am flughafen nur die fälligen abgaben. sollte die abgaben unter 130€ sein kommt der abgabenbetrag nochmal als zollzuschlag hinzu. ist der abgabenbetrag über 130€ wird ein steuerstrafverfahren eingeleitet. wie dieses starfverfahren ausgeht wird nicht vor ort entschieden, sondern von der straf und bußgeldstelle vom jeweiligen hauptzollamt. also man bekommt später noch post.

es gibt nur eine ausnahme wann der zoll direkt vor ort eine sicherheit für die zu erwartende strafe einbehält, und zwar dann wenn der beschuldigte keinen festen wohnsitz in der BRD hat. :)