Niere verkaufen?

Perpendikel  05.05.2022, 21:35

willst du eine rechtssichere oder eine unverbindliche Antwort?

gelegenheitsguy 
Fragesteller
 05.05.2022, 21:36

mich würde beides interessieren

5 Antworten

Zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung den Rücktransport nach Deutschland?

Vermutlich wird diese in den Bedingungen stehen haben bei ausländischen Behandlungen nicht zu zahlen.

Frage 2: Zahlt die PKV in Deutschland die Behandlungskosten bei Komplikationen?
Frage 3: Würde die GKV auch zahlen?

Nein, vermutlich nicht, da es sich um einen illegalen Eingriff handelt.

Die Reisekrankenversicherung tritt dafür auf keinen Fall ein. Die ist nicht für Operationen, die bereits im Voraus geplant waren. Auch bei Komplikationen, zahlt die dafür NICHTS.

Auch deine normale deutsche Krankenversicherung zahlt nicht für einen gesetzlich verbotenen Eingriff. Das kann st du dann ja vom Kaufpreis für deine Niere bezahlen.

Der Rücktransport könnte bezahlt werden (ist aber eine Einzelentscheidung mit großen Zweifel nach Ärztefusch). Eine Folgebehandlung in Deutschland wirst du selber bezahlen müssen.

Frage 1: Nein. Der Eingriff war geplant und nicht unvorhergesehen.

Frage 2: Ja.

Frage 3: Ja.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
  1. Hier ist kein Versicherungsfall eingetreten. Die Behandlung war geplant. Also nein.
  2. Die PKV kann sich auf „unter Vorsatz herbeigeführten Krankheiten“ berufen. Somit ist sie von der Leistungspflichtig befreit.
  3. GKV zahlt
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
wattdennnu2  06.05.2022, 08:54

Eine Organentnahme ist weder eine Krankheit noch ein Unfall.

KleinerZorro  06.05.2022, 09:29
@wattdennnu2

Ich habe auch nichts von einem Unfall geschrieben. Aber eine nicht medizinisch notwendige und sogar illegale Organentnahme, die zu Komplikationen führen könnte, würde einen medizinischen Eingriff erfordern der Vorsätzlich herbeigerufen wurde.
Hier kann Leistung verweigert werden.

KleinerZorro  06.05.2022, 15:28
@wattdennnu2

Genau. Und da steht wenn eine Krankheit vorsätzlich herbeigeführt wird, besteht Leistungsfreiheit. Die Organentfernung als solches stellt zwar keine Krankheit dar, ist im vorliegenden Beispiel aber auch nicht medizinisch notwendig.
Eine sich daraus entwickelte Krankheit oder Komplikationen, die eine Behandlung benötigen, stehen direkt im kausalen Zusammenhang mit der (nicht notwendigen) Organentfernung.
Somit kann die PKV die Leistung verweigern.

In RZ 505 steht das im Grunde ähnlich drin.

Genauso kann eine PKV mögliche Folgekosten nach einer Schönheits OP ablehnen. Vor allem dann, wenn diese im Ausland gemacht wurde.

wattdennnu2  06.05.2022, 16:37
@KleinerZorro
Rz. 505
Hat die Krankheit oder der Unfall weitere Gesundheitsstörungen zur Folge gehabt, die über die Primärerkrankung hinausgehen,...

Was bitte steht dort ähnlich drin?

Dein Verständnis des Problems ist nach wie vor nicht ersichtlich. Lasse es bitte einfach. Danke!

KleinerZorro  06.05.2022, 17:32
@wattdennnu2

Ich arbeite seit über 15 Jahren bei einer PKV… inzwischen in einer nicht gerade unerheblichen Position. Ich war auch eine Zeit lang in der Leistungsabteilung tätig.
Und ich kann dir versichern, wenn einer aus dem Ausland kommt, sich dort hat seine Niere entfernen lassen um damit Geld zu verdienen, hier her kommt und deswegen behandelt werden muss weil dort Mist gebaut wurde… das wird sehr sehr genau geprüft.

Genauso hat meine Abteilung die Behandlung nach einer verhunzten Schönheits-OP im Ausland nicht zur Erstattung freigegeben.

Und hier reden wir von einer wirtschaftlich motivierten, schwerwiegenden nicht medizinisch notwendigen OP im Ausland.

Wir lassen es besser.