Sieht es das deutsche Finanzamt als Steuerhinterziehung an?

3 Antworten

"...haltet sich die Person fast jeden Tag in Deutschland auf."

1. HÄLT und nicht HALTET

2. Da sich diese Person "fast jeden Tag" in Deutschland aufhält, kann dadurch auch ohne Wohnsitz in Deutschland hier ein sog. "gewöhnlicher Aufenthalt" vorliegen, der zu einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland führen könnte. 

Aber es ist ja keine geplante Steuerhinterziehung sondern Leben in entsprechenden Umständen. Wer sollte das kontrollieren wo ich mich aufhalte?

@unixp

Ich bin beim Finanzamt und von 1986 bis 1990 bei der Steuerfahndung gewesen. Irgendwann und irgendwie kommt so etwas heraus. Und da du dir schon Gedanken über den Sachverhalt gemacht haben dürftest, zieht Unwissenheit hier nicht.

@Omikron6

Und wie ist das vereinbar mit dem Doppelbesteuerungsabkommen? Den Lohn verdient er ja in der Schweiz. 

@guru61

Ob und in welchem Umfang das DBA zum Tragen kommt, wäre im KONKRETEN Einzelfall zu prüfen. Hier liegen nicht genug Informationen vor, um eine abschließende  Würdigung eines ohnehin unzureichend dargelegten Sachverhalts vorzunehmen.

Wenn du in der Schweiz arbeitest und in der Schweiz deinen Wohnsitz hast, dann bist du in der Schweiz steuerpflichtig und hältst dich in Deutschland lediglich als Tourist auf. Wenn du aber jeden Tag in Deutschland weilst und dich irgendwer bei der deutschen Behörde anschwärzt oder du sonst aus irgendeinem Grund den deutschen Behörden auffällst, könnte der Verdacht bestehen, dass du in der Schweiz nur einen Scheinwohnsitz oder einen Wochenaufenthalt oder Zweitwohnsitz hast und dein tatsächlicher Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. In diesem Fall wärst du zumindest teilweise in Deutschland steuerpflichtig, wobei dies im Abkommen über Grenzgänger und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz geregelt ist. Der Schweizer Arbeitgeber müsste dann die Quellensteuer zurückbehalten und an den deutschen Fiskus abliefern. Du tust jeden Fall gut daran, deine steuerliche und wohnsitzrechtliche Situation mit einer in solchen Fragen qualifizierten Fachperson zu regeln, sonst ist Ärger mit den Behörden vorprogrammiert.

Ja, das dürfte sehr wahrscheinlich als Steuerhinterziehung betrachtet werden, wenn du deinen tatsächlichen, überwiegenden Aufenthalt in Deutschland hast, offiziell aber in der Schweiz deinen Wohnsitz hast.