Bedrohung mit Messer welche Strafe droht?

7 Antworten

Da wird vermutlich gar nichts kommen. Eventuell eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch, vielleicht muss der Betreffende die Kosten für die Nacht in der Ausnüchterungszelle zahlen.

Ansonsten ist ja nichts passiert, es wurde niemand verletzt oder geschädigt.

Irgendweclhes Geschrei und Rumgefuchtele von Betrunkenen wird nicht wirklich ernstgenommen.

Das kommt (meiner Erkenntnis nach) zum einen auf den Alkoholwert an, zum anderen darauf, ob Vorstrafen vorliegen und wie der Richter die Situation beurteilt - ob schon versuchte Körperverletzung vorlag.
Ich denke, dass die Strafe eher gering ausfällt.
Hoffe jedoch, dass Person B aus der Situation lernt... wegen einem kleinen Streit sticht man niemanden! Sowas klärt man im Gespräch oder belässt es bei einem Faustschlag

Kommt darauf an, wie sich das weiter (vor Gericht, falls es dazu kommt) entwickelt.

Ich bezweifle, dass es auf eine Haftstrafe herauslaufen wird. Eher auf Bewährung und/oder Sozialstunden etc, Da der betrunkene Zustand strafmildernd wirken sollte.

Sind die Personen volljährig?

Ja alle Personen volljährig

Das kommt auf Alter, Vorstrafen und ggf. den tatsächlichen Alkoholpegel an...

In Betracht kommt dort zunächst einmal eine "gefährliche Körperverletzung", da eine Waffe bzw. ein anderes gefährliches Werkzeug genutzt wurde. (§224 i.V.m. §223 Strafgesetzbuch)

Demnach ist bereits der Versuch strafbar und grundsätzlich stehen dort erstmal rein nach dieser Norm min. 3 Monate im Raum.