Unverheiratet aber Steuerklasse III?
Ich und meine Partnerin leben zusammen, haben ein gemeinsames Kind. Ich bin mit meinem Studium fertig und fange jetzt an zu arbeiten. Da wir noch nicht verheiratet sind gelte ich als ledig und habe die Steuerklasse I oder? Meine Partnerin hat nur einen 400 Euro Job. Mit der Steuerklasse III würde ich deutlich weniger steuern zahlen, ist es auch möglich ohne Heirat in die Steuerklasse III zu wechseln oder muss man wirklich heiraten um weniger Abgaben zu zahlen. Steuerklasse III würde bei uns gegenüber der Steuerklasse I um die 200 € mehr bringen.
5 Antworten
Da guckst Du unter http://www.steuerklassen.com/kinderfreibetrag/. Da ist auch ein Rechner, der die einzelnen Steuerklassen berücksichtigt. Da ich nicht davon ausgehe, dass Du wesentlich über 60000€ zu versteuerndes Einkommen kommst (Als Berufsanfänger) wird das Kindergeld wohl günstiger sein. Das Beantragt man mit der Günstigerprüfung bei der Einkommensteuererklärung.
Das alles ist im Steuerrecht hinterlegt.
80% der weltweiten Steuerfachliteratur ist in Deutsch geschrieben. Seit heute weist Du auch warum. (:-))
Gruß Uli
1. Natürlich braucht man für Steuerklasse III eine Ehe, denn im Grundgesetz steht "Der besondere Schutz gilt Ehe udn Familie."
2. Du wirst trotzdem praktisch den gleichen Vorteil bekommen, weil Du Ihren Grundfreibetrag bekommst über § 33 a EStG. Der 400,- Euro Job DEiner Freundin wird pauschal durch den Arbeitgeber versteuert.
3. Den Steuerfreibetrag für das Kind könnt ihr auch auf Dich übertragen.
4. Erst wenn bei euch mal was schief geht, werdet ihr merken, dass Ihr unverheiratet entweder viel mehr "Papierkram" habt, oder Ehe eben besser ist.
3. Den Steuerfreibetrag für das Kind könnt ihr auch auf Dich übertragen.
Tatsächlich ? Könntest du das bitte näher erläutern; Gesetzesquelle od. Zeile der Kinderanlage.
Eine einvernehmliche Übertragungsmöglichkeit der mütterlichen Kfb-Hälfte auf den Vater gibt das EStG m.E. nämlich nicht her.
Anders bei einem Behinderten-PB des Kindes oder Betreuungskosten oder der Übertragung auf einen Groß- bzw. angeheirateten Stiefelternteil.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034025_14
Herzlichen Glückwunsch, du hast soeben herausgefunden, dass die deutsche Politik unverheiratete Paare immer noch deutlich schlechter behandelt als verheiratete.
Ernsthaft: Soweit ich weiß müsst ihr für Steuerklasse III heiraten. Allerdings gibt es auch die Steuerklasse II für Alleinerziehende (also nicht verheiratet aber Kind(er), während Klasse III bei verheiratet ist auch ohne Kinder) - lasst euch vielleicht mal vom Steuerberater beraten, ob man das Kind steuerlich evtl. dir zuordnen kann, das könnte euch vielleicht auch noch was bringen.
Herzlichen Glückwunsch, du hast soeben herausgefunden, dass die deutsche Politik unverheiratete Paare immer noch deutlich schlechter behandelt als verheiratete
Warum auch nicht?
Eine Ehe bzw. eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft ist ein Vertrag. Man verpflichtet sich u.a. wechselseitig zum Unterhalt und dieser Anspruch wäre vorrangig vor z.B. ALG II. Als Gegenleistung erlaubt der Staat die gemeinsame Veranlagung zum Ehegattensplitting.
Ein Geben und Nehmen. Rosinenpickerei gibt es nicht.
Allerdings gibt es auch die Steuerklasse II für Alleinerziehende (also nicht verheiratet aber Kind(er)
Ein Päärchen ist niemals alleinerziehend!
Hallo,
solange ihr unverheiratet zusammen lebt bekommt ihr beide Lohnsteuerklasse 1.
Das heißt, sobald Deine Partnerin Vollzeit arbeiten gehen würde, hätte sie ebenfalls 1, obwohl ein Kind da ist.
Da kann man auch nicht in eine andere Steuerklasse wechseln.
LG
Ihr müsst verheiratet sein.