Steuerliche Abgaben während Ausbildung, Steuerklasse 5?

4 Antworten

Ob du eine Ausbildung machst oder "normal" arbeitest spielt für den Lohnsteuerabzug erstmal keine Rolle. Für das Finanzamt Bist du Arbeitnehmerin.

Durch die Ausbildung wirst du aber höhere Kosten haben die sich steuerlich auswirken als bisher. Die Fahrten zur Berufsschule werden zb. mit den tatsächlichen kosten angesetzte und nicht nur mit der entfernungspauschale wie bei den Fahrten zwischen Wohnung und erster tätigkeitsstätte. Das rechnet sich dann, wenn du zusammen mit deinem Mann die gemeinsame Steuererklräung abgibst. alternativ könnte man die kosten im voraus schätzen und einen Antrag auf lohnsteuerermäßigung abgeben. dann werden die kosten schon im laufenden jahr berücksichtigt, Der Aufwand lohnt sich aber nur wenn es wirklich hohe kosten sind

Die Expertenantwort müsste lauteten, durch das Ausbildungsverhältnis entfällt die Anwendung der Gleitzone der dadurch höhere Krankenversicherungsbeitrag führt zur einer steuerlichen Entlastung. Jedoch ist der im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht spürbar, jedoch in der Steuererklärung merkbar, ergo wird das Ausbildungsverhältnis steuerlich begünstigt! Die Krux dabei ist jedoch, dass mehr an die Krankenkasse gezahlt wird als Steuer eingespart wird, daher rein finanziell kurzfristig betrachtet nicht zu empfehlen. Lang- und Mittelfristig wird in der Regel mit einer Lehre mehr verdient.

ich nehme an, dass sie aktuell außerhalb der gleitzone ist. die 700-800 € beziehen sich auf die mögliche ausbildungsvergütung. Wenn sie aktuell in der gleitzone ist arbeitet sie ja voraussichtlich nur wenige stunden pro Woche. Wenn sie aber eine neue Ausbildung ins Auge fast gehe ich davon aus, das sie im moment auch schon Vollzeit arbeitet

Wenn Sie im moment tatsächlich nur rund 800 euro verdient und in der gleitzone ist, hast du natürlich recht.

Was ich nicht verstehe, warum spricht hier keiner über den Grundfreibetrag?

Alles bis 9000 Euro im Jahr bleibt Steuerfrei.

Wo ist mein Denkfehler?

Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag in Höhe von 18.000 Euro.

Das bedeutet: Wer genau oder weniger als 9.000 Euro jährlich verdient, bleibt steuerfrei. Alles ab 9.000 Euro muss versteuert werden.

  • Der Grundfreibetrag gilt automatisch für jeden Steuerpflichtigen und muss nicht extra beantragt werden.
@alarm67

nur, dass man mit Steuerklasse 5 keinen Freibetrag hat, der mit der 3 hat den doppelten Freibetrag. Deshalb spricht hier keiner vom Freibetrag.

Entscheidend ist die Höhe des Arbeitsentgeltes und die Steuerklasse. Besondere Regelungen für Auszubildende gibt es hierbei nicht.

Die Expertenantwort müsste lauteten, durch das Ausbildungsverhältnis entfällt die Anwendung der Gleitzone der dadurch höhere Krankenversicherungsbeitrag führt zur einer steuerlichen Entlastung. Jedoch ist der im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht spürbar, jedoch in der Steuererklärung merkbar, ergo wird das Ausbildungsverhältnis steuerlich begünstigt! Die Krux dabei ist jedoch, dass mehr an die Krankenkasse gezahlt wird als Steuer eingespart wird, daher rein finanziell kurzfristig betrachtet nicht zu empfehlen. Lang- und Mittelfristig wird in der Regel mit einer Lehre mehr verdient.

Bei 800 Euro würdest Du ca. 85 Euro an Steuern/Kirchensteuern zahlen. Soli fällt keiner an. Der Rest der Abzüge ist die Sozialversicherung

Such dir einen Brutto-Netto-Rechner im Netz und gib deine Daten ein:

https://www.nettolohn.de/

Dann hat man einen ungefähren Anhaltspunkt.