Nachzahlung bei der bei Steuerklassenwechsel?

3 Antworten

Wenn ihr noch im Jahr 2015 heiratet, dann macht ihr als Ehepaar einfach Anfang 2016 gemeinsam einen Einkommenssteuerjahresausgleich (muesst ihr mit der Steuerklassenwahl 3/5) sowieso in Zukunft jedes Jahr machen. Wenn dann deine Frau erheblich weniger in 2015 verdient hat als du, dann bekommt ihr einiges zurueckgezahlt. Denn durch die Heirat in 2015 (egal wann genau) koennt ihr das ganze Jahr gemeinsam abrechnen.

Mit der Heirat an sich ergibt sich aber noch keine Steuerersparnis, lediglich durch die Moeglichkeit des Ehegattensplittings (also dass beide Ehepartner gemeinsam abgerechnet werden) ergibt  sich ein steuerlicher Vorteil, wenn beide unterschiedlich hohe Einkommen haben, besonders aber, wenn nur ein Partner steuerpflichtig arbeitet.

 

Wieso solltest du Steuern für die Zeit zurück bekommen, in der du nicht verheiratet warst?

Du bekommst etwas zurück, wenn du zu viel gezahlt hast. X Monate in Steuerklasse 1 und Y Monate in Steuerklasse 3. Nicht mal eben alle Monate auf die 3 berechnet.

Helmuthk  29.10.2015, 22:25

Wer keine Ahnung vom Steuerrecht hat, sollte hier nicht antworten.

Ehegatten werden zusammen veranlagt, wenn sie auch nur einen Tag im Jahr verheiratet waren.

Also: Hochzeit am 30.12. oder 31.12., wenn das Standesamt dann aufhaben sollte, und für das ganze Jahr würde die Steuerklasse III gelten.

Lohnt sich 3/5 überhaupt bei euch? Mal durchgerechnet?