Unterschied zwischen Sorgerecht und Vormundschaft?

2 Antworten

Nur die Eltern können das Sorgerecht haben, wenn sie das nicht dürfen oder können, wird ein Vormund bestellt. Die Vormundschaft ist, wie von Bitterkraut beschrieben, mit Auflagen verbunden.

Offensichtlich haben die Eltern/Mutter kein Sorgerecht.

Der Vormund unterliegt der Aufsicht und Kontrolle des Familiengerichtes (zuständig dort ist der Rechtspfleger) und benötigt für zahlreiche Rechtshandlungen die Genehmigung des Familiengerichtes, vgl. §§ 1809 ff, 1821 – 1824 BGB. Er hat dem Gericht gegenüber regelmäßig zu berichten und die Vermögensverwaltung nachzuweisen (§§ 1802, 1839 ff. BGB). Er ist gesetzlicher Vertreter des Mündels. https://de.wikipedia.org/wiki/Vormundschaft#Rechtslage_in_Deutschland

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