Sorgerecht bzw Vormundschaft für Geistig Behinderten, ist das möglich?

6 Antworten

Bei Volljährigen gibt es keine Vormundschaft, sondern eine Betreuung. Ich schätze, dass die deine Eltern gerade haben.

Wenn deine Eltern nicht mehr in der Lage sind, als Betreuer zu fungieren, dann muss ein neuer bestellt werden. Einen Automatismus gibt es nicht, aber ehrenamtliche Betreuer sind vorrangig zu bestellen. Es sind auch die Verwandtschaftsverhältnisse zu beachten. Daher dürftest du wohl zur Betreuerin bestellt werden, wenn sonst nichts dagegen spricht.

geh auf das Vormundschaftsgericht und lass Dich beraten. Grundsätzlich ist es Möglich das du das Sorgerecht bekommst, aber nicht Automatisch !!

Es gibt kein Sorgerecht für Volljährige.

@SkR1997

Es gibt die Vormundschaft, die kommt einem Sorgerecht gleich !!!

@jjlindenberg

Es gibt seit der Gesetzesänderung auch keine Vormundschaft.

@SkR1997

Es ist jetzt eine Betreuung, ist im Grunde das Selbe, nur das es jetzt Unterteilt in Aufenthaltsort, Gesundheitsfragen, Finanzen usw. ist . Das war hier aber nicht die Frage.

Ich finde es gut, dass Ihr Euch um diese Frage kümmert bevor der Fall eintritt. Das ist sehr wichtig.

Bin allerdings keine Juristin und kann Dir deswegen die Frage nach dem Sorgerecht nicht beantworten. Vielleicht mal in dem Pflegeheim nachfragen, ob die damit Erfahrung haben?

Nein, es gibt keinen Automatismus. Zu den bereits genannten Punkten: je nach Alter und Gesundheitszustand der Eltern, ist vielleicht auch der Aspekt Verhinderungsbetreuung/ Ersatzbetreuung ein Punkt, welchen man rechtzeitig bedenken sollte. Hier berät auch das zuständige Betreuungsgericht.

Vielleicht würde es Sinn ergeben, wenn auch die Eltern selbst sich bereits Gedanken um ihre Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht machen. Die Eheleute bevollmächtigen sich zwar oft gegenseitig, machen sich aber keine Gedanken darüber, dass der Partner vielleicht überfordert ist oder eben selbst verhindert sein kann.

Je nach Gesamtsituation könnte man auch überlegen, ob hier eine beurkundete Vollmacht sinnvoll ist.

Sorgerecht bzw. Vormundschaft sind Begriffe aus dem Kindschaftsrecht. Für eine volljährige Person werden diese zwei Begriffe nicht verwendet, stattdessen spricht man von Betreuung.

Ein Betreuer wird gerichtlich bestellt. Um Betreuer zu werden muss man "geeignet sein" (§1897 I BGB): Hier sind die Hürden sehr gering. Wenn du deinen eigenen Alltag bewältigen kannst, dann bist du auf jeden Fall geeignet, Betreuer zu werden. (Die Regelung verhindert, dass z.B. Kaufsüchtige Betreuer für finanzielle Angelegenheiten werden. Das wäre ein bisschen unpraktisch.)

Dein Bruder sollte sich nicht dagegen wehren, dass du sein Betreuer wirst. Optimalerweise freut er sich, dass du das übernimmst und stimmt dem zu. Äußert sich dein Bruder nicht, dann bist du auf jeden Fall eine der ersten Personen, die gefragt werden würde (verwandtschaftliche Bindungen hast du ja §1897 V BGB).

Ihr könntet euch mal beraten lassen. Es gibt die Möglichkeit eines Verhinderungspflegers (§1899 IV BGB). Hier kann der Verhinderungspfleger die Angelegenheiten des Betreuten regeln, soweit der eigentliche Betreuer verhindert ist. Das wäre vielleicht jetzt schon in den nächsten Jahren ganz praktisch. Vielleicht wollen deine Eltern ja mal eine große Reise machen und sind deshalb ein paar Wochen "verhindert". Man muss nicht immer vom Schlimmsten (Unfall, Tod) ausgehen, für eine Verhinderung reicht es völlig aus, wenn sie irgendwo in Sibirien ohne Handyempfang festsitzen.

P.S. Als Betreuer ist es nicht deine Aufgabe, dich um deinen Bruder zu "kümmern". Es ist deine Aufgabe, dem Willen deines Bruders Rechtswirksamkeit zu verleihen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung