Sind in der Warmmiete die Müllgebühren miteinbezogen?

4 Antworten

"Warmmiete + Nebenkostenpauschale."

Die "Warmmiete" ist keine Rechtskategorie, meint aber Grundmiete + Heizkosten.

Die "Nebenkostenpauschale" bezeichnet alle Betriebskosten nach §2 der Betriebskostenverordnung außer der Kosten für Heizung und Warmwasser. Diese Kosten werden nicht nach m² Wohnfläche oder Verbrauch berechnet sondern eben pauschal. Daher gibt es außer den Heiz- und WW-Kosten keine Abrechnung der Betriebskosten. Hier sind also keine Nachzahlungen an den Vermieter möglich aber auch kein Erstattungen von Guthaben.

Du entrichtest also monatlich eine Gesamtmiete, die auch die Müllgebühr enthält.

ICH muss die Müllgebühren extra bezahlen. Das war schon immer so bei uns.

Ob das bei Euch auch so ist, solltest Du den Vermieter fragen.

Gerhart  22.03.2018, 14:03

An wen bezahlst du extra die Müllgebühren?

beangato  22.03.2018, 14:16
@Gerhart

Die bezahle ich an unsere Stadtwerke.

In der Warmmiete sind die Müllgebühren nicht enthalten. Aber in der Nebenkostenpauschale.

Man kann im Vertrag entweder eine Pauschale vereinbaren. Damit sind dann die Kosten pauschal abgedeckt, oder man kann eine Vorauszahlung vereinbaren, wo man dann eine jährliche Abrechnung bekommt. Bei dir ist es offenbar das erste, die Pauschale.

Eine pauschale Warmmiete, also wo die Heiz- und Warmwasserkosten in der Miete pauschal enthalten sind, darf man nur bei Häusern mit 2 Wohnungen vereinbaren, bei denen eine der Wohnungen vom Eigentümer bewohnt wird. Andernfalls muss zwingend nach der Heizkostenverordnung, also verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

johnnymcmuff  21.03.2018, 16:40

Aber in der Nebenkostenpauschale.

Die gibt es zwar auch aber Du meinst bestimmt Nebenkosten bzw. Nebenkostenvorauszahlung.

Renick  21.03.2018, 16:45
@johnnymcmuff

Nein, ich meinte wirklich Nebenkostenauschale, da der Fragesteller geschrieben hat, das würde in seinem Vertrag so stehen. Ich habe den Unterschied in meinem 2. Absatz extra erklärt, um Mißverständnisse über die Begriffe zu vermeiden.

Die sind in den Nebenkosten enthalten, die im jährlichen Rhythmus abgerechnet werden. Dafür zahlst du die Nebenkostenpauschale. Wenn die vernünftig berechnet wurde, brauchst du dann nichts mehr nachzahlen, hast ggf. ein kleines Guthaben.

Lotta1965  21.03.2018, 15:05

Bei einer Pauschale erfolgt keine Abrechnung.