Mieteinnahmen beim Finanzamt angeben

7 Antworten

Nimm Dir ganz einfach die Anlage V zur Einkommensteuererklärung zur Hand (kannst Du aus dem Internet ziehen). An sich ist die selbsterklärend:

Du mußt Kaltmiete und Vorauszahlungen als Mieteinnahme angeben.

Das reduziert sich dann um die Ausgaben. Neben dem Wohngeld wird sich auch die AfA und der für Hypothekenkredite gezahlte Zins (nur der Zins, nicht die Tilgung). einnahmenmindernd auswirken.

mahenni 
Fragesteller
 31.01.2015, 13:02

Danke! Hab mal reingeschaut.

In der Anlage V steht es sollen die Mieteinahmen (ohne Umlagen) eingetragen werden. Sieht jetzt für mich so aus, als wenn da die reine Kaltmiete mit gemeint ist. Vorauszahlungen bleiben erstmal außen vor. Siehe auch die Antwort von Apolo.

Bei der Steuerklärung werden dann später von der Kaltmiete noch die umlagefähigen Kosten abgezogen (Anlage V -> Werbungskosten).

ArminSchmitz  31.01.2015, 13:13
@mahenni

Ich fülle die Anlage V schon seit 25 Jahren aus und versichere Dir: Du irrst. Schau bitte noch mal genau nach. Die Umlagen kommen weiter unten und sind als Einnahmen anzugeben.

schleudermaxe  01.02.2015, 06:29
@mahenni

... bei Miete und dann schaue bitte in die nächsten Zeilen. Alles doch ganz einfach.

mahenni 
Fragesteller
 01.02.2015, 13:11
@ArminSchmitz

Hast Recht, ich hab Mist erzählt. In Zeile 21 werden die Einnahmen als Kaltmiete + Umlagen abgefragt. Außerdem hatte ich geschrieben, dass unter Werbungskosten die umlagefähigen Kosten fallen. Wenn ich's richtig verstanden habe, sind's aber gerade die NICHT-umlagefähigen Kosten.

Und um nochmal sicher zu gehen: Ich muss also als Mieteinnahme die WARMmiete angeben (das was der Mieter monatl überweist)?! Alles andere wird dann in der Steuererklärung nochmal detailliert abgefragt.

Mieteinnahmen ist die Kaltmiete.

eigene Ausgaben die in Abzug gebracht werden können, sind z.B. Darlehenszinsen und Kosten die der Mieter nicht zu zahlen braucht, wie z.B. Reparaturkosten, Erbbauzins, Reparaturrücklagen, Hausverwalter usw.

mahenni 
Fragesteller
 31.01.2015, 13:03

danke!

schleudermaxe  01.02.2015, 06:26

Quatsch, auch die Vorauszahlungen gehören dazu, so jedenfalls die gesetzlichen >Vorgaben,

Apolon  01.02.2015, 09:58
@schleudermaxe

Steuerlich absetzbar sind immer die Beträge die in dem jeweiligen Kalenderjahr gezahlt werden!

Habe ich etwas anderes geschrieben ?

Deinen Quatsch, darst Du selbst behalten !

Beim Finanzamt gibst du immer nur die Kaltmiete an. Die Betriebskosten entstehen durch Verbrauch, Strom, Heizung, Wasser und sonstige Gebühren.

Das sind keine Einnahmen die Gewinn bringen. Es sei denn du betrügst die Mieter und rechnest höher ab, als die tatsächlich zu zahlen haben. Dann würdest du durch die Nebenkonsten einen Gewinn erzielen, was nicht erlaubt ist.

Woher das Geld kommt, mit dem die Mieter ihren Mietzins bezahlen, spielt keine Rolle. Egal ob aus Wohngeldzuschuss oder aus anderen Quellen.

Bist Du dir sicher mit der Aufforderung? Jeder Steuerpflichtige muss doch so eine Erklärung ohne so ein Ding abgeben, oder? Dort gehören hinein alle Einnahmen und alle Kosten und Lasten und abgezogen werden muss der Anteil für die Rücklage. Alles doch ganz einfach und merke: ET-Schaft und Mitgliedschaft in der WEG beginnt mit dem Tag der Umschreibung in das >Grundbuch. Viel Glück.

mahenni 
Fragesteller
 01.02.2015, 12:51

Hmm, ich schätze, das Grundbuchamt hat dem Finanzamt mitgeteilt, dass ich neuer Eigentümer bin. Daraufhin schickt mir das FA dieses Schreiben, in dem ich das nochmal bestätigen soll. Es wird dort wirklich NUR nach der Eigentümerschaft und den Mieteinnahmen gefragt (und ob ich selbst im Gebäude wohne).

Den Rest (detaillierte Kosten u Einnahmen) hätte ich jetzt einfach mal bei der jährlichen Steuererklärung (dieses Frühjahr) angegeben. ...sofern vom FA keine weiteren Fragebögen kommen.

bei den Angaben zu monatlichen Mieteinnahmen möchte Finanzamt wenn du es nicht selbst machst ermitteln welchen Gewinn du daraus schöpfst. Das Finanzamt kann aber nur versteuern was tatsächlich übrig bleibt sprich wenn z.B. 500 Eus Mieteinahmen anstehen, du aber mietbedingt Ausgaben von 450 Euro die anrechenbar sind dann brauchste nur 50 Euro versteuern. Deshalb brauchen sie alle Einnahmen Ausgaben sprich komplette Buchführung der Mietsache

mahenni 
Fragesteller
 31.01.2015, 13:05

Die komplette Buchführung schick ich ihnen dann gerne in Form der Steuererklärung. Bei diesem Schreiben wurde erstmal nur nach den Mieteinnahmen gefragt.

newcomer  31.01.2015, 13:08
@mahenni

gute Entscheidung