Wie wird das Wasser abgerechnet?

10 Antworten

Das kommt darauf an, ob Du die Wasseraufheizung extern erledigen lässt, z.B. über Zentralheizung oder Fernheizung, und aufgeheizt einkaufst, oder ob Du selbst kalt eingekauftes Wasser mit eigenen Vorrichtungen aufheizt, wie z.B. per Kochtopf, Boiler, Speicher oder Durchlauferhitzer, jeweils mit Gas oder elektrisch. Im ersten Fall schaust Du bei der Nebenkosten-Abrechnung nach, im zweiten Fall rechnest Du Dir Deinen Energiebedarf selbst aus.

Für den reinen Verbrauch von Wasser wird nicht zwischen kalt und warm unterschieden.

Der Verbrauch beider Zähler wird addiert.

Warmwasser sollte doch über einen Boiler erwärmt werden und entsprechen Strom, Gas oder Öl verbrauchen?

Ja. Und ist der Boiler bzw. die Anlage die das Wasser erwärmt nicht in der Wohnung des Mieters, kommen da noch extra Kosten für die Warmwasseraufbereitung auf ihn zu. Das sind weit mehr als nur die Gas- oder Ölkosten.

Das kommt auf die Art der Warmwasserbereitung an. Hast Du eine zentrale Warmwasserversorgung, dann wird die Warmwassererwärmung extra berechnet und mit der Heizkostenabrechnung in Rechnung gestellt. Die Wassermenge insgesamt wird über die Kaltwasserabrechnung erfasst, die dann über die Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt wird. Bei einer dezentralen Warmwasserbereitung wird die Energie über den Gas- oder Elektrozähler erfasst und vom Mieter beim Versorger selbst abgerechnet werden. Die Wassermenge wird auch hier in der Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt. Noch Fragen? Dann los!

deine Frage hätte anders gestellt sein müssen hast du einen Boiler für Warmwasser , wenn ja dann zahlst nur du den Strom dafür und das Kaltwasser wird für alle Mieter  anteilmäßig umgerechnet. wenn du in einem Mietshaus wohnst mit 15 usw. Mieter, dann wird der Hauszähler abgelesen für kaltwasser, wenn du Warmwasser vom Haus bekommst, siehe die anderen antworten an. manche haben einen externen Warmwasser anschluß fürs ganze haus, dann sieht es anders aus.

Die zentrale Erwärmung des Wassers wird in der Abrechnung der Heizkosten abgerechnet. Die Menge des Kaltwassers zeigt der Kaltwasserzähler an, die Menge des erwärmten Wassers der Warmwasserzähler. Addiert ergibt das den Gesamtverbrauch des Frischwassers. Beide Werte müssen in der Abrechnung abgebildet werden.

Erfolgt keine zentrale Warmwasserbereitstellung und erfolgt deshalb die Erwärmung mittels DU oder Boiler in der Wohnung, ist logischerweise nur ein Kaltwasserzähler vorhanden und es entstehen keine umlegbaren Wassererwärmungskosten.

Dir entstehen in solchem Fall dann natürlich Brennstoffkosten für Strom oder Gas.