Unterschied Bedarfsgemeinschaft - Hausgemeinschaft?
Was sind die Unterschiede? Und wo ist das wichtig? (Sozialrecht).
1 Antwort
Bedarfsgemeinschaft
> https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/bedarfsgemeinschaft
Hier gibt es folgenden Schlüsselsatz:
Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander
Solange man das erfüllt, ist man eine BG.
Hausgemeinschaft
> https://de.wikipedia.org/wiki/Hausgemeinschaft
Von einer Hausgemeinschaft spricht man zb. von einem Pflegeheim, sowas kann man als solches bezeichnen.
Vermutlich meinst du aber:
Haushaltsgemeinschaft
> https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/haushaltsgemeinschaft
Das ist nur relevant wenn man mit jemanden Verwandt oder Verschwägert ist. Hier würde das JC davon ausgehen, dass man aufgrund seines Verwandtheitsgrades automatisch gemeinsam füreinander einsteht & wirtschaftet.
Möchte man all dieses nicht, gibt es Option 3:
Wohngemeinschaft
> https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/wohngemeinschaft
Möchte man nicht füreinander einstehen & gemeinsam Wirtschaften, auch als Paar nicht, wäre das die beste Option & möglich. Auch wenn das JC hier gerne sagt "nein". Ein Recht als WG anerkannt zu werden hat man jedoch. Sofern man nicht Verheiratet ist, keine gemeinsamen Kinder hat, nicht Verwandt oder Verschwägert ist und man nicht füreinander einstehen möchte.