Staatsanwalt und Amtsanwalt: Unterschied?

2 Antworten

Schau mal bei Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsanwalt

"Zum Amtsanwalt werden in der Regel als Rechtspfleger tätige Justizbeamte ernannt."

Ein Staatsanwalt ist (wie schon geschrieben) zum Richteramt befähigt; d.h. Volljurist mit Hochschulstudium. Ein Rechtspfleger hat ein Fachhochschulstudium absolviert und ist Beamter des gehobenen Dienstes. Nach einer Zusatzausbildung kann er Amtsanwalt werden.

Danach wird er vorwiegend bei Delikten wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Verkehrsstraftaten tätig, also im Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität. Dabei hat der Amtsanwalt unter anderem die Ermittlungen zu leiten, Anklage zu erheben und die Staatsanwaltschaft vor Gericht zu vertreten.

Amtsanwalt ist der Vertreter der Staatsanwaltschaft nur bei Amtsgerichten, in der Regel nur bei Einzelrichtersachen. Eine Befähigung zum Richteramt ist in diesem Fall nicht erforderlich. Er übt also die Funktion des Staatsanwalts beim Amtsgericht aus.