Unterlassene Hilfeleistung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, selbstverständlich kann man ab dem 14. Lebensjahr auch wegen "unterlassener Hilfeleistung" im Sinne von §323c Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt werden, wenn man keine Hilfe leistet, obwohl diese erforderlich und zumutbar ist. Die Strafe würde allerdings bei Jugendlichen nach dem Jugendgerichtsgesetz entsprechend milder ausfallen als bei Erwachsenen.

"Nur" weil ein 14 jähriger in der Regel noch keinen erste Hilfe Kurs besucht hat bedeutet das nicht, dass er mit dem Absetzen eines Notrufes seine gesetzliche Hilfeleistungspflicht automatisch immer erfüllt hat. Auch nicht jeder Erwachsene hat einen erste Hilfe Kurs absolviert, da dieser ja nicht nach Alter absolviert werden muss sondern ausschließlich zum Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse, die auch nicht jeder Erwachsene hat. Im Gegensatz dazu, muss ein 16 jähriger verpflichtend an einem erste Hilfe Kurs teilgenommen haben, wenn er eine Fahrerlaubnis der Klassen AM oder A1 erwirbt. Man kann also schonmal sagen, dass der erste Hilfe Kurs keinesfalles vom Alter abhängig ist sondern ausschließlich davon, ob derjenige in Besitz einer Fahrerlaubnisklasse ist oder nicht. Demnach kann der 60 jährige keinen erste Hilfe Kurs haben, der 16 jährige hingegen schon.

Rechtlich muss jeder "nach bestem Wissen und Gewissen" Hilfe leisten, um seiner Hilfeleistungspflicht nachzukommen. Ausmaß und Umfang der Hilfeleistung richten sich demnach nach den individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten des Hilfeleistenden. Jemand der nie einen erste Hilfe Kurs besucht hat, muss nicht viel machen, auch er kann den Patienten allerdings wenigstens betreuen bis der Rettungsdienst eintrifft, weitere Personen auf die Situation aufmerksam machen und eine Decke holen. Jemand der kürzlich an einem erste Hilfe Kurs teilgenommen hat, muss das tun, was er darin erlernt hat und jemand der eine (notfall-)medizinische Ausbildung genossen hat muss die Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden, die er darin erlernt hat und die er beherrscht.

Mfg

Von Experte Rollerfreake bestätigt
Das einzigste was die machen könnten ohne EH- Kurs wäre Notruf wählen.

Wer hat dir denn den Müll erzählt?

Auch mit 14 hat man einen gesunden Menschenverstand, aufgrund dessen man z.B. versteht, dass jemand hilfloses möglichst nicht frieren oder allein sein sollte, dass man möglichst weitere Leute zur Hilfe dazu holt (die sonst vorbei gelaufen wären), dass jemand nicht direkt neben seinem rauchenden Auto liegen bleiben sollte und für eine per Telefon angeleitete Wiederbelebung sollte der Grips ebenfalls reichen.

Also, man kann auch ohne EH-Kurs sehr viel machen!

Da man mit 14 bereits Strafmündig ist würde mich Interessieren ob man dann auch schon den Tatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung bekommen kann

Ja, selbstverständlich. In dem Paragraph gibt es kein "Mindestalter" für die Gültigkeit und es wird auch nicht eingeschränkt, dass er nur für Menschen mit EH-Kurs gilt.

Wenn für dich also ersichtlich ist, dass jemand Hilfe braucht und du nicht in dem Maße hilfst, wie es dir in dem Moment möglich und zumutbar ist, begehst du eine unterlassene Hilfeleistung.

Es stimmt übrigens nicht, dass man automatisch aus dieser Strafandrohung heraus wäre, wenn man den Notruf wählt. Da braucht es im Fall der Fälle schon auch noch einen Anwalt, der den Richter überzeugt, dass keine weiteren Hilfemaßnahmen möglich bzw. zumutbar waren (schwere Kindheit gehabt, kann kein Blut sehen, Angst vor Traumatisierung, wasweißich) und dass der Notruf die einzige machbare Option war.

Thees14 
Fragesteller
 06.02.2022, 19:01

Erst Mal danke für die Antwort.

Und sowas wie warme erhält uns so klar logisch das schafft jeder keine Frage. Mir ging es jetzt aber auch hauptsächlich um die Medizinische Erste-Hilfe wie z.B. einen Druckverband den nicht jeder kann.

RedPanther  06.02.2022, 19:02
@Thees14

Wie gesagt: Jeder muss entsprechend dem helfen, was ihm möglich und zumutbar ist. Das ist bei einem Laien ohne EH-Kurs etwas anderes als bei einem Notfallsanitäter auf dem Heimweg von der Schicht.

Im Normalfall reicht es, den Notruf zu wählen. ABER: Von jemandem, der im Rettungsdienst beschäftigt ist, wird natürlich mehr erwartet. Wenn so jemand den Notruf wählt, und den Verletzten verbluten lässt, um zu seinem Termin zu eilen, wird das sehr viel schärfer be- und verurteilt, als wenn es ein medizinischer Laie tut.

Da man mit 14 bereits Strafmündig ist würde mich Interessieren ob man dann auch schon den Tatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung bekommen kann

Ja. Unterlassene Hilfeleistung ist nicht an einen EH-Kurs gebunden.

Eine Ersthilfe ist auch, den Notruf zu wählen.

Jeder muss helfen, ob man einen Kurs gemacht hat oder nicht, ob man damit beruflich oder hobbymässig zu tun hat oder nicht.

Man muss sich aber nicht gefährden und nur das machen was man sich zutraut.

Also auf jeden Fall einen Notruf absetzen oder jemanden zu Hilfe holen der das macht...