Zählt das als Unterlassene Hilfeleistung?

6 Antworten

Nein. Denn das nennt sich Verhaltenstherapie. Würde ein Psychiater/Neurologe nicht anders empfehlen.

Nehmen wir einmal an, dass Du Bus fährst und während der Fahrt eine Attacke bekommst. Du kannst nicht erwarten, dass der Busfahrer deswegen anhält. Der Psychotherapeut würde korrekterweise empfehlen, die Situation auszuhalten.


Doch der Busfahrer muss in so einem Fall an geeigneter Stelle anhalten... hier würde es dann, wenn er nicht anhält unter unterlassener Hilfeleistung laufen. 

Und nein... ein Psychiater würde das nicht empfehlen, wenn dadurch eine körperliche Beeinträchtigung ausgelöst wird.. ein Psychiater würde hier abbrechen..

Lieben Gruß vom Saurier

@Saurier61

Angstzustände generell führen mehr oder weniger zu "körperlichen Beeinträchtigungen". Ich habe noch nie gehört, dass ein Busfahrer wegen einer Panikattacke an die Seite fährt. Das ist auch in anderen Situationen (Zug, Schiff usw.) gar nicht möglich.

Der Rat der Psychologen/Psychiater ist immer derselbe: Situation aushalten, egal wie. Ich kenne das gar nicht anders.

In diesem Fall ist es wohl eher eine moralische Sache. Da es "nur" eine Panikattacke ist, klar, die ist nicht schön, aber mehr als hyperventilieren und in Ohnmacht fallen, kann da eigentlich nicht passieren. Es kommt natürlich auch ein Stück weit auf die Situation an, wenn die Person gegen seinen Willen gezwungen wird, zu besagtem Ort zu fahren, ist das schon sehr verwerflich. Anders sieht es aus, wenn die Person es möchte, weil eine derartige Konfrontation zur Behandlung einer Panikattacke zur Therapie gehören kann. Sollte es sich allerdings um ernste körperliche Symptome, die keiner Panikattacke oder Angststörung angehören handeln, so gleicht es schon einer Unterlassenen Hilfeleistung.

Hallöle...

eher Körperverletzung

er wusste um den seelischen Zustand des Beifahrers und hat es provoziert dass der Beifahrer hyperventiliert und sogar ohnmächtig wird. Er hat die Anweisungen des Beifahrers, wenn die Konfrontation zu heftig wird anzuhalten, ignoriert. 

Eine psychische Einwirkung wird als Körperverletzung eingestuft, sobald sie gesundheitliche Auswirkungen hat... hier Hyperventilation mit der Folge eines Bewusstseinverlustes.

Lieben Gruß vom Saurier

Ohnmacht und Bewusstlosigkeit sind zwei verschiedene Dinge. Die Ohnmacht ist bei Angstattacken gar nicht kalkulierbar. Die hätte auch einsetzen können, wäre der Fahrer hundert Meter früher abgebogen. Zudem wäre mir nicht bekannt, dass sie Einfluss auf die Gesundheit nimmt. Klär mich auf.

@schnoerpfel

stimmt Bewusslosigkeit gilt nach einer Minute, Ohnmacht dauert nur ein paar Sekunden an....  

Eine Hyperventilation hat einen Einfluss auf den Körper, da hier die normale Atmung nicht mehr stattfindet und der Sauerstoff /Co2 Austausch nicht mehr funktioniert.

Es wird vermehrt CO2 abgeatmet.. dadurch erhöht sich der ph-Wert im Blut.

Als Folge wird die Durchblutung an den Händen und Füßen, aber auch im Gehirn beeinträchtigt. Deshalb sind auch Kopfschmerzen, Nervosität, Schwindel, Ohnmacht oder kalte, feuchte Haut, evt. Muskelkrämpfe, Symptome einer Hyperventilation.

 Durch verschiedenene Stoffwechselreaktionen kommt es dann auch unter anderem auch zu einer Verschiebung der Elektrolyte im Blut.

Der Fahrer hätte durch Abruch der Fahrt wieder eine normale Situation herstellen können.

Nein du unterlässt ja nichts , sondern treibst etwas voran.

Würde er dabei sterben, könnte das fahrlässige Tötung sein, wenn d ugewußt hast was sein Problem ist.

Kommt darauf an....

Wusste der Fahrer, das der Beifahrer Panik vor dem Ort hat?
War es Wunsch des Beifahrers, zu dem Ort zu kommen?
usw.

Ja, das wusste der Fahrer. der beifahrer hatte abgemacht sich drauf einzulassen, so lange es nicht zu schlimm für ihn wird, empfindet diese panikattacke aber als zu schlimm und ließ den Fahrer genau das auch davor wissen.