Würdet ihr jemanden wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen (wenn das Unterlassen der Hilfe offensichtlich gegeben war)?

Das Ergebnis basiert auf 26 Abstimmungen

ja 54%
kommt drauf an: ... 27%
nein 19%

14 Antworten

ja

Suffiziente Hilfeleistung beginnt mit dem Notruf.

Das heißt, sollte jemand es unterlassen, den Notruf zu wählen, und qualifizierte Hilfe zu holen, ist es unterlassene Hilfeleistung. Diese kann zu schweren Folgeschäden oder zum Tod führen, und da bin ich als RettSan konsequent, und erstatte Anzeige wegen Unterlassung.

Mit dem Notruf 110 oder 112 sollte keine Person überfordert sein, da die Kollegen in den entsprechenden Leitstellen ein explizites Abfrageschema haben. Gegebenenfalls leiten die Kollegen auch den Anrufer an, bei der Leistung von erster Hilfe, wenn man denen sagt, dass man mit der Lage überfordert ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ja

Ja, weil unterlassene Hilfeleistung ist es ja auch, wenn man nicht mal irgendeinen anderen informiert, der stattdessen helfen könnte, also z.B. Rettungsdienst, wenn man es sich selbst nicht zutraut.

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Noch zur ergänzenden Info, für diejenigen, die offenbar die Bezeichnung "Unterlassene Hilfeleistung" leider mißdeuten:

Strafgesetzbuch (StGB) - § 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) ...

Es geht also um wirklich notwendige Hilfe!!!

nein

Nein, so schnell zeige ich niemanden an, da müsste schon sehr viel passieren bevor ich jemanden anzeige.

Liebello 
Fragesteller
 08.08.2021, 17:44

was müsste passieren?

ja

Hey,

Das ist Situationsabhängig. Wenn die Person z.B nicht dazu in der Lage gewesen wäre Hilfe zu leisten, dann ist das was anderes.

Aber wenn z.B jemand ganz bewusst nicht hilft, z.B Gaffer oder bei Fahrerflucht oder so, dann würde ich das machen, ja. Das ist ja auch eine Straftat, wieso sollte man das nicht anzeigen?! Wenn ich z.B selbst betroffen bin und Schäden davontrage dann würde ich die Person ebenfalls anzeigen. Natürlich erst, wenn sich die Situation beruhigt hat und (falls ich nicht betroffen bin) ich geholfen habe, weil sonst wäre ich ja nicht besser. Ob es letztendlich bestraft wird ist etwas anderes, aber ich finde wer bewusst nicht hilft aus welchem Grund auch immer, sollte vor Augen geführt bekommen was das für Konsequenzen haben kann. FAST jeder kann eine Notrufnummern wählen.

LG

Liebello 
Fragesteller
 08.08.2021, 17:54
Wenn die Person z.B nicht dazu in der Lage gewesen wäre Hilfe zu leisten, dann ist das was anderes.

dann ist es auch keine unterlassene Hilfeleistung

LemonFreak22  08.08.2021, 17:58
@Liebello

das kannst du pauschal nicht sagen.

tram4city  08.08.2021, 17:59
@Liebello

Notruf wählen = Hilfe geleistet, das sollte wohl jeder können, lernen Kinder bereits in der 2. Klasse.

Liebello 
Fragesteller
 08.08.2021, 18:01
@LemonFreak22

von geistig Behinderten oder kleinen Kindern erwartet niemand eine Hilfeleistung

tram4city  08.08.2021, 18:08
@Liebello

Das ist richtig, aber wie ich schon schrieb, in einer "normalen" Schule gehört es zum Unterrichtsstoff der 2. Klasse.

Liebello 
Fragesteller
 08.08.2021, 18:17
@tram4city

ja, ein Kind in dem Alter kann in einer akuten Situation dennoch überfordert sein und deshalb nicht richtig reagieren können

tram4city  08.08.2021, 17:58

Hilfe leisten kann jeder -> Notruf wählen

kommt drauf an: ...

es kommt darauf an, was vorgefallen ist.

tram4city  08.08.2021, 18:04

Notruf hilft schon, den sollte jeder absetzen können