ab wann ist es unterlassene hilfeleistung?

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mir aht man immer gesagt hauptsache man hilft, man kann nichts falsch machen. du musst anderen leuten soweit helfen wie du dich selbst als person nciht gefährdest oder wie es über dein eigenes empfinden geht, also wenn eine perosn aus dem mund blutet musst du keine mund zu mund beatmung machen, auch wenn das notwendig währe, da du dich mit AIDS etc. infizieren könntest. wenn ein ungewaschener rentner mit 90 jahren und extremen mundgeruch eine mund zu mund beamtung bräuchte musst du das auch nicht machen wenn du dich davor eckelst, wenn du einen würgereiz etc. bekomsmt ist den anderen auch nicht geholfen, allerdings kansnt du in beiden beschriebenen Fällen eine Herz - lungen masage machen. Du solltest immer so viel tun wie in deiner macht steht, dann wird dir nciths passieren. das geringste was du tun könntest ist einen krankenwagen zu rufen, wenn du nichtmal das tust ist es definitiv unterlassene hilfeleistung

In Deutschland (§323c StGB) ist es unterlassene Hilfeleistung, wenn:

  • trotz erkennbarer Hilfsbedürftigkeit,
  • ohne eigene Gefährdung eingehen zu müssen,
  • ohne andere wichtige Pflichten vernachlässigen zu müssen (z.B. Aufsichtspflicht bei Kleinkindern)

nicht geholfen wird. Alle drei Punkte müssen zutreffen.

D.h. es wird von Dir nur erwartet, was Du in der konkreten Situation zu leisten imstande bist. Ein Notruf bzw. das herbeiholen von Hilfe sollte da eigentlich immer drin sein. Das kann man auch, wenn man alleine im Dunkeln Angst hat, kleine Kinder dabei hat o.ä.

In der Praxis ist der rechtliche Nachweis jedoch sehr schwierig. Wer allerdings durch Gaffen oder blockierendes Parken Hilfe verhindert, der könnte auch thoretisch danach belangt werden.

Nein, es reicht grundsätzlich nicht wenn man nur den Notruf absetzt!

Laut Gesetz hat man in zumutbarer Weise so zu helfen wie man es kann. Das heißt, dass jemand, der einen EH-Kurs hat durchaus auch mal jemanden in die stabile Seitenlage dreht oder ähnliches. Nur der Notruf reicht da nicht. Im übrigen hilft dieser alleine dem Patienten oft auch nicht, wenn niemand mit Maßnahmen anfängt, bevor der Rettungsdienst eintrifft. Von aktiver Hilfe über den Notruf hinaus sollte man als Ersthelfer aber absehen, wenn man sich dadurch selbst in Gefahr begibt oder eine andere sehr wichtige Pflicht vernachlässigt.

solang du einen krankenwagen rufst und gegebenenfalls noch ein warndreieck aufstellst oder vorbeifahrende leute aufmerksam machst etc. machst du alles richtig, keiner zwingt dich in ein brennendes auto zu steigen und dein leben zu riskieren.

Wenn man zu einem Unfall dazu kommt ist es nicht sofort ersichtlich ob es sich auch wirklich um einen Unfall handelt. Wer sich nicht traut auszusteigen oder einen Verletzten anzufassen sollte Hilfe herbeirufen. Auch das ist Hilfeleistung.