Unterhalt bei psychischer Erkrankung des Kindes?

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Zunächst mal bildet Ihr ja zu dritt eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Alle Fixkosten wie Miete, Strom, Wasser und so fort werden also durch Drei geteilt. 

Hier fragt der Gesetzgeber nicht danach ob da ein Vertrag besteht oder nicht. Ob Deine Mutter mit den neuen Freund verheiratet ist, mit ihm zusammen lebt oder dieser einfach bei Euch ein Zimmer hat spielt keine Rolle. Er ist ständig da, also trägt er seinen Anteil an den festen Kosten. 

Was nun einen möglichen Unterhaltsanspruch angeht so ist dieser tatsächlich abhängig von der Beurteilung durch Fachärzte. Kannst Du aufgrund Deiner Erkrankung nicht mehr arbeiten sind unter Umständen beide Elternteile Dir gegenüber unterhaltspflichtig da eine generelle Unterhaltspflicht in direkter Abstammungslinie besteht. 

An Deiner Stelle würde ich mit dem Rentenversicherungsträger - RV - das Gespräch bezüglich Rehabilitation suchen. Schaue bitte mal auf der Seite der Rentenversicherungsanstalt nach wo die nächste Beratungsstelle in Deiner Nähe ist. Da mache einen Termin. 

Weiter kann es sinnvoll sein Mitglied in einem Sozialverband zu werden. Es gibt mehrere. Schreibe sie alle an und frage erst mal per Mail ob sie Fälle wie Deinen auch vertreten. Bekommst Du eine Zusage hast Du im Mitgliedsbeitrag Unterstützung mit drin. Der geringe monatliche Beitrag lohnt sich dann also sehr. Vor allen Dingen da laut Gerichtsurteilen mehr als die Hälfte der Bescheide der ARGE fehlerhaft sind. 

Das ganze Thema ist ein wenig arg kompliziert da hier mehrere dicke Gesetzesbücher zu beachten sind. Lasse Dir von einem Sozialverband dabei helfen. Dann kannst Du Dich um eine mögliche Genesung kümmern. Oder, wenn diese nicht möglich ist, zumindest um eine Teilhabe am Leben die eben auch eine passende Arbeitsstelle beinhalten kann. 

Insgesamt müssen die Kosten für beide Elternteile gleich sind. Ja, beide müssen. Ihr Freund wie Du sagst sicher nicht. Da Dein Vater schon aufgehört hatte mußtest Du ihn klagen. 

webya  21.12.2015, 16:53

Die Berufsausbildung ist abgeschlossen, also braucht der Vater nicht mehr zu zahlen.

Mit dem Freund bildet er eine Bedarfsgemeinschaft, also wird sein Gehalt mit eingerechnet.

Du hast eine abgeschlossene Ausbildung dann müssen Deine Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen.. wenn Du weiterhin bei Deiner Mutter wohnst werdet ihr gemeinsam berechnet, da ja jeder seinen Mietanteil + Nebenkosten  leistet, kann Deine Unterstützung nur ausgerechnet werden beim Vorliegen der wirklichen Festkosten..

Ihr 3 bildet eine Bedarfsgemeinschaft und da werden alle Einkünfte zusammengezählt. 

WennDeine Behinderung amtlich anerkannt ist, Du einen Behindertenausweis hast und die Arbeitsagentur Dich nicht mehr vermitteln will,dann  kannst Du Grundsicherung bekommen unabhängig von deiner Mutter und ihrem Freund. Die Miete wird allerdings immer gedrittelt, wenn Ihr zusammen wohnt.