Mein Sohn ist krank,arbeitsunfähig,wie lange zahl ich Unterhalt?

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in deutschland ists teilweise schwierig bei sowas... schau dir mal diese ausführungen an: http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wann3.htm

Volljährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch, solange sie sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden. Körperlich oder geistig behinderte Kinder haben unabhängig von ihrem Alter einen Unterhaltsanspruch, soweit sie wegen ihrer Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit und auch nicht aus eigenem Vermögen bestreiten können.

Canimoi 
Fragesteller
 13.03.2010, 22:59

Danke für deine Antwort,meinSohn ist jedoch nicht körperlich noch geistig krank,er ist phsychisch krank,und da komme ich einfach nicht weiter.Danke trotzdem

Novalion  15.03.2010, 16:25
@Canimoi

psychisch ist geistig :)

Wenn er dauerhaft Arbeitsunfähig ist, hat er Anspruch auf Grundsicherung nach dem XII Sozialgesetzbuch!Das Muß aber zunächst vom Amtsarzt festgestellt werden. Das Entspricht der Sozialhilfe, mit dem Unterschied dass die Grundsicherung Vorrang vor Unterhaltsleistungen der Eltern oder Kinder hat.Die Einkommensgrenze von 100000 EUR/Jahr darf aber nicht überschritten sein. Der Unterhaltsanspruch geht aufs Sozialamt über und Du kannst Deine Unterhaltsleistung einstellen. Es besteht für Deinen Sohn eine Obliegenheitspflicht den Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Tut er es nicht kann sogar eine fiktive Anrechnung in Betracht kommen.

Wahrscheinlich wirst Du immer für ihn aufkommen müssen. Andersrum werden ja auch Kinder für die Unterbringung der Eltern im Pflegeheim belangt. Tut mir echt Leid für Dich, hast es ja eh nicht leicht. Alles Gute!

Bambusbluete  19.04.2012, 23:36

Tut mir Leid???? Tolles Mitgefühl...schäm Dich delyla!!! Zur Info: Für geistig, seelisch und körperlich Behinderte gibt es heutzutage das persönliche Budget und Grundsicherung nach dem Sozialhilfegesetz! Steht alles im Internet!

Meines Wissens bis nach Vollendung des 25. Lebensjahres. Danach tritt der Sozialstaat ein und übernimmt, als Hartz4 oder Sozialfall.

Novalion  13.03.2010, 22:47

wenn er nicht arbeiten KANN, wirds nix mit hartz4. und sozialhilfe ist zwar nett, aber in GER sind alle verwandten ersten grades untereinander unterhaltspflichtig - eltern gegenüber kindern und umgekehrt sowie zwischen ehepartnern und geschwistern. das sozialamt holt sich das geld dann eben bei den eltern...

ManiS  13.03.2010, 22:51
@Novalion

Woher hast du das denn?