Ich will Teilzeit arbeiten, muss mein Vater Unterhalt zahlen?

5 Antworten

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Kindergeld ist schon seit dem 01.01.2012 nicht mehr vom Einkommen abhängig,du könntest also theoretisch verdienen was du willst und deine Mutter würde es dennoch weiter bekommen,zumindest in deinem Fall weil du noch unter 25 bist und die Schule besuchst !

Da ich davon ausgehe das du noch bei deiner Mutter wohnst und du als Schüler oder Student keiner Erwerbstätigkeit nachgehen müsstest,darf dein Nebeneinkommen nur zum Teil auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet werden.

Das würde auch so sein wenn du nicht mehr bei ihr wohnen würdest,aber dann würdest du einem minderjährigen Kind in Bezug auf den Selbstbehalt deiner Eltern nicht mehr gleichgestellt sein.

Dies gilt nur solange du zwischen 18 - 21 bist,noch bei einem Elternteil wohnen würdest und die Schule besuchst,dann würde der Selbstbehalt deiner Eltern bei jeweils 1080 € Netto liegen,wenn du nicht mehr im Haushalt wohnen würdest steigt dieser dann auf derzeit 1300 € Netto an.

Wenn du also nebenbei nur ein Taschengeld verdienen würdest dürfte da gar nichts angerechnet werden,bei einem Taschengeld gehe ich von unter 100 € aus.

Würdest du jetzt angenommen 300 € im Monat verdienen könntest du davon schon mal eine Pauschale von ca. 50 € abziehen,diese ist für evtl.Aufwendungen gedacht,die dir durch deine Beschäftigung entstehen könnten.

Sollten die Aufwendungen tatsächlich höher sein müsstest du dies nachweisen.

Vom Rest dürften dann 50 % auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet werden,50 % sind dann zusätzlich deine,es würden in dem Beispiel also ca. 125 € angerechnet werden.

Man könnte auch gleich von einer Pauschale von ca. 40 % ausgehen die angerechnet werden dürfte,wenn man die Pauschale für die Aufwendungen nicht berücksichtigt.

Dieses anrechenbare Einkommen müsste dann aber auf deinen gesamten Unterhaltsbedarf angerechnet werden,so wie dein volles Kindergeld ab dem 18 Lebensjahr auch.

Denn ab 18 werden dann beide Elternteile barunterhaltspflichtg,deshalb muss dass unterhaltsrelevante Nettoeinkommen beider Elternteile addiert werden,daraus ergibt sich dann dein Unterhaltsanspruch nach der Düsseldorfer Tabelle.

Von diesem Unterhaltsanspruch muss dann dein anrechenbares Einkommen und dein Kindergeld abgezogen werden.

Der restliche Unterhaltsanspruch muss dann prozentual je nach Nettoeinkommen des jeweiligen Elternteils verteilt werden.

isomatte  30.05.2016, 04:54

Danke dir für deinen Stern !

Das kann man nicht generell sagen, weil es davon abhängt, wie hoch generell Dein Unterhaltsanspruch ist. Das hängt wiederum vom zusammenaddierten Nettoeinkommen Deiner BEIDEN Eltern und der Düsseldorfer Tabelle ab. 

Wenn Du einen Nebenjob neben der Schule machst, darf Dir höchstens ca, 40% des Nettoverdiensts angerechnet werden, d.h. in Höhe von 40% Deines Einkommens reduziert sich Dein Unterhaltsanspruch. Für den Unterhalt, der dann übrig bleibt, haften aber anteilig BEIDE Eltern, also auch Deine Mutter - jedenfalls wenn sie monatlich mehr als 1.300,- Euro netto verdient. Denn für Volljährige Kinder haften immer BEIDE Eltern für den Unterhalt, egal wo das Kind lebt. 

Wende dich doch mal an die Agentur für Arbeit/das Jobcenter. 

Die können sich deine individuelle Lage ansehen und helfen dir explizit weiter.

Das Kindergeld ist davon nicht betroffen. Beim Unterhalt wäre ich vorsichtig.

Eine genaue (gesetzliche) Freigrenze gibt es nicht. Bei Jobs die nur das Taschengeld ein wenig aufbessern ist aber nichts anzurechnen.

Ansonsten wäre eine Arbeit neben der Schule überobligatorisch. Vom einkommen wären 90€ Mehraufwand ( oder der real nachgewiese Mehraufwand) abzuziehen und dann 1/3 bis 1/2 auf den Bedarf anzurechnen.

Besonderheiten gibt es ferner, wenn mit den Einkommen zusätzliche nicht vom Unterhalt gedeckte Bedarfe, z.B. die Kosten für einen Führerschein, gedeckt werden sollen. In diesen Fall wäre es nicht anzurechnen, soweit die Einkommenslage der Eltern nicht finanziell sehr eng (d.h. Mangelfall oder knapp über den SB ) ist.