Vater auf Unterhalt verklagen ohne Geld?

4 Antworten

Du bist seit mindestens zwei Jahren volljährig - also auch bereits genauso lange selbst für deinen eigenen Lebensunterhalt verantwortlich.

  • Deine Mutter ist seit deinem 18. Geburtstag nicht mehr berechtigt, Irgendetwas für dich von Irgendjemand einzufordern - also auch nicht mehr von deinem Vater.

Als Schülerin (und später ggf. während deiner Erstausbildung)  hast du noch Anspruch auf Unterhalt - von beiden Eltern. Den musst du aber selbst einfordern.

Bis zu deinem 21. Geburtstag kann das Jugendamt dich diesbezüglich noch beraten - es darf aber selbst nichts mehr für dich tun (also einfordern o.ä...).

Wenn du dich selbst nicht mit deinen Eltern auseinander setzen willst, kannst du einen Anwalt damit beauftragen - allerdings kostet das etwas. 

Eine anwaltliche Erstberatung könntest du gegen eine geringe Gebühr (15-20 Euro) beim Amtsgericht erhalten.

Nur, wenn deine Eltern bzw. einer von ihnen - dir nachweislich die nötigen Auskünfte für deine Unterhaltsermittlung und -berechnung verweigern würden, würde dir für ein mögliche Klage "Verfahrenskostenhilfe" gewährt werden können...

Du solltest den Eltern bzw. dem Vater also (schnellstmöglich)

  • deinen Unterhaltsanspruch nachweisen (z.B. durch Schulbescheingung),
  • von ihnen beiden die nötigen Einkommensnachweise einfordern,
  • anhand dieser Nachweise (und ggf. deiner eigenen...)  deinen Anspruch errechnen, 
  • diesen Anspruch auf beide Elternteile aufsplitten, 
  • den Anteil vom Vater ggf. titulieren lassen 
  • und dann mit dem Titel den Unterhaltsanteil vom Vater einfordern...

Für die zurückliegende Zeit kannst du keinen Unterhalt nachfordern, nur ab dem Tag der Aufforderung zum Unterhalt muss dir solcher gewährt werden...

Man kann den Unterhaltspflichtigen auffordern, beim Jugendamt eine Urkunde
(Unterhaltstitel)  erstellen zu lassen. Das ist kostenlos. Eine Urkunde kann nur
für  Kindesunterhalt für Kinder bis 21 Jahre erstellt werden.

Nein.

Ein Unterhaltsberechtigter muss sich selbst darum kümmern, einen Titel gegen den Unterhaltspflichtigen ausstellen zu lassen.

Das Jugendamt ist diesbezüglich nur für Minderjährige zuständig. 

Volljährige darf es zwar noch bis zu deren 21. Geburtstag beraten, aber nicht mehr für sie aktiv werden...

Du kannst beim Amtsgericht einen Schein für eine Erstberatung beim Anwalt für 15€ bekommen.

Prozesskostenhilfe steht Dir auch zu.

Deine Mutter war gesetztlich verpflichtet, sich um den Unterhalt zu kümmern.

Sie hätte beim Jugendamt eine kostenlose Beistandschaft bis zu Deinem 18. Geburtstag bekommen. Die hätten sich um die Berechnung, Titulierung und Eintreibung Deines Unterhalts gekümmert und ihr hättet da gar keinen Kontakt gehabt.

Prozesskostenhilfe steht Dir auch zu.

Verfahrenskostenhilfe wird nur unter bestimmten Umständen bewilligt.

Nur, wenn der /die Fragesteller/in selbst nachweislich versucht hat, den Unterhalt von den Eltern einzufordern..., diese aber nicht die angeforderten Auskünfte erteilt haben oder den Unterhalt verweigern, und er/ sie den Unterhalt deshalb auf dem Klageweg einfordern muss, kann für diese Klage Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Ob diese bewilligt wird oder nicht hängt u.a. davon ab, ob die Klage gegen die Eltern oder einen Elternteil überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte....

Also, in manchen Teilen Deutschlands kannst du einen Rechtsbeihilfeschein beantragen und kriegst dann vom Örtlichen Gericht einen Anwalt gestellt...