Wann muss man Seinen Kindern Unterhalt zahlen?

10 Antworten

Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltsverpflichtet wenn Bedarf besteht.

Du bist in Ausbildung? Du gehst noch zur Schule?

Mit eigener Wohnung stehen dir 860 Euro zu inkl. Kindergeld. Da du dich jetzt auf Rang 4 der Unterhaltsberechtigten befindest, muss erstmal geschaut werden ob dir Jemand im Unterhalt vor geht und ob deine Eltern überhaupt leistungsfähig sind.

Ihr Selbstbehalt liegt bei 1400 Euro netto.

Gehe zum Jugendamt und bitte um Hilfe bei der Berechnung. Solltest du mit dem Jugendamt nicht weiter kommen, dann gehe zum Amtsgericht und besorge dir einen Beratungsschein und dann gehst du damit zum Anwalt.

Wer was also zahlen kann und muss errechnet sich nach deren Einkommen und vorrangigen Unterhaltsberechtigten. Es kann also durchaus sein, dass dein Vater nicht zahlen muss, weil er z.B. neu verheiratet ist, jüngere Kinder hat und eine neue Ehefrau mit Unterhaltsansprüchen... Aber das kann dann das Jugendamt für dich klären, die jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 zur Seite stehen.

Das Kindergeld kannst du im übrigen auf dich abzweigen lassen! Eigenes Einkommen wie eine Ausbildungsvergütung wird im übrigen (bis auf 100 Euro Pauschale) angerechnet und BAföG wäre vorrangig zu beantragen...

Lese gerade du studierst: also BAföG Antrag stellen! Dort wird auch automatisch die Leistungsfähigkeit der Eltern geprüft.

@Kessie1

Ja genau! Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!!

Wenn du volljährig bist, (und in einer Ausbildung bist!) sind beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet. (jeder zur Hälfte) Das setzt natürlich ihre Leistungsfähigkeit voraus.

Das kann aber auch in Naturalien oder einem Zimmer abgegolten werden...

Jeder zur Hälfte? Seit wann das denn? Es wird wie bei Minderjährigen gequotelt, der Selbstbehalt steigt auf 1400, der Unterhaltsberechtigte fällt auf Rang 4 mit eigener Wohnung...

Wenn er dich nicht rausgeworfen hat - braucht er nicht

Hast Du eine abgeschlossene Berufsausbildung? Wenn ja, muss keiner von Beiden mehr Unterhalt zahlen.

Aber das findest Du alles im Netz ;)

Du kannst das Kindergeld an dich abzweigen lassen = 204,-- Euro. Dann stehen dir noch 644,-- Euro zu.

Sollte deine Mutter aufgrund der von dir genannten Vereinbarung vor dem Familiengericht diesen Betrag oder mehr zahlen, ist dein Vater raus.