Wie viel Miete muss ich an meine Mutter zahlen?

6 Antworten

Nachdem meine Mutter durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig geworden ist, bekommt sie ALG 1, welches sie allerdings aufstocken muss, da es zu wenig ist.Meine Mutter verlangt 335€ Miete (+Strom, Internet, etc.) von mir.

Wenn Deine Mutter ergänzende Leistungen bekommt,z.B. dann wahrscheinlich nur für sich.

Kleidung, mein Auto , sowie Lebensmittel und alles, was man sonst zum leben benötigt ,zahle ich ebenfalls.Ist das richtig, obwohl keine abgeschlossene Ausbildung habe? Und wie sieht es während einer Ausbildung aus?



Meine Tochter 18, wohnt bei der Mutter die Hartz IV bezieht. Als jetzt die Ausbildung begann, wurden die kompletten Leistungen des Jobcenters für die Tochter gestrichen weil sie 760 € netto verdient.

Das Jobcenter hat der Mutter die Hälfte der Wohnkosten gestrichen.

Meine Tochter hat auf mein anraten Wohngeld beantgragt und bekommt 46 €.

Ich (22) absolviere zur Zeit einen Freiwilligendienst , bei dem ich 380€ Netto verdiene. Nebenbei arbeite ich in einer Gastronomie und verdiene dort ca. 200-300 € im Monat. Mein Kindergeld wird mir auf mein Konto überwiesen.

Das Du Dich beteiligen musst sollte klar sein. Beantrage Wohngeld falls möglich.

Meine Tochter zahlt 220 € Miete, 60 € Strom und da das Kindergeld der Mutter überwiesen wird, zahlt sie kein Kostgeld.

Sollte sie ausziehen kann sie einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen.

MfG

Johnny

Ich bekomme jetzt schon keine Leistungen vom Jobcenter, weil ich sie nicht möchte...Ich habe ja deshalb zwei Jobs.

Und den Abzweigungsantrag haben wir auch schon gestellt.

Da du volljährig bist und die Mutter somit nicht mehr verpflichtet, dir ein Dach über dem Kopf zur Verfügung zu stellen..., kann sie den Preis für deine Unterbringung festlegen - das müsst ihr miteinander aushandeln.

Allerdings sollte der Preis auch angemessen sein, würdet ihr zu zweit in der Wohnung leben, solltest du die Hälfte der Kosten (Miete, Strom, Rundfunkgebühr...) dafür tragen müssen...

Mit Beginn einer Ausbildung hättest du wieder einen Unterhaltsanspruch an deine Eltern, aber da die Mutter ja nicht "leistungsfähig" ist, voraussichtlich nur vom Vater - und auch nur, wenn dein eigenes Einkommen  + Kindergeld deinen "unterhaltsrechtlichen Bedarf" dann noch nicht vollständig abdecken können. 

(Der Vater hat dir gegenüber dann allerdings einen "Selbstbehalt" von 1300 Euro und andere mögliche Unterhaltsverpflichtungen hätten Vorrang vor deinem Anspruch...)

Deine Mutter hat die Wohnung gemietet, also zahlt sie die Miete an ihren Vermieter. Du könntest dich daran beteiligen, wenn du willst. Kein Muß. Frag sie doch zuerst wie hoch die Miete ist. Frag sie wie sie auf 335€ kommt, jeder Posten zählt.

Oder du ziehst einen Schlußstreich unter deine Kindheit und suchst dir eine Wg.

Wenn Mama sagt, du zahlst oder ziehst aus, ist kein Muß eine relative Aussage.

Die Mutter bekommt vom JC nur die Hälfte der Miet- und Heizkosten. Wovon soll sie also die komplette Miete bezahlen?

Natürlich ist der Sprößling verpflichtet, seine eigenen Kosten komplett zu zahlen und dazu gehören auch die Anteile für Miete, Heizung, Strom, Internetanschluss, Waschmittel und Essen.

Sie müssen das an Ihre Mutter zahlen, was die von Ihnen verlangt. selbstverständlich steht es Ihnen frei diese Forderung zu umgehen, indem Sie gehen!

Wie viel Miete du deiner Mutter zahlen MUSST, musst du mit deiner Mutter selbst klären. Obwohl ich 335€ ganz schön happig finde