Unter unserer Wohnung wird nicht Geheizt.

8 Antworten

Du kannst doch niemanden zwingen zu heizen. Der Mieter muss nur soviel heizen, dass bei Minus-temperaturen die Rohre nicht einfrieren. Was machst du eigentlich, wenn du im EG wohnst? Darunter ist meist der Keller und der wird bekanntermaßen auch nicht geheizt.

EG weiß ich beim Einzug das ich mehr heizen muss ;-). Nun ist ja eine ganz andere Voraussetzung als wie ich hier eingezogen bin.

Es gibt hier diametral gegensätzliche Urteile. Einmal wird der Mieter zur Beheizung verpflichtet, andermal heißt es, er sein nicht dazu verpflichtet. Einfach mal googlen und was passendes suchen und dem Vermieter vor die Nase halten. Ganz allgemein heißt es, dass der Vermieter keinen Anlass zum Handeln hat und der Mieter kein Recht auf Minderung der Miete, das sei einfach ein hinnehmbares Risiko.

Muss ich nun mehr zahlen damit mein Wohnzimmer mehr als nur 18 Grad hat, und das jetzt schon wo es nicht soooo kalt draußen ist??

Muasst Du wohl.

Der andere Mieter ist nur verpflichtet, dass die Rohre nicht einfrieren.

Kurios, auf welche Ideen manche Mieter so kommen, um ihre Miete zu drücken. Ein Mieter aus Frankfurt/Oder wollte die Miete mindern, weil Wohnungen in seinem Haus nicht vermietet waren. Das verursache ihm höhere Heizkosten und das sei ein handfester Mietminderungsgrund. "Falsch!", bestätigte das Gericht dem Vermieter (AG Frankfurt/Oder, Urteil v. 24.11.2004 - 2.5 C 1002/04, ZMR 2005, S. 131). Es gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko eines jeden Mieters, dass nicht jede Wohnung im Haus vermietet sei. Fallen beim Mieter höhere Heizkosten an, darf er nicht deswegen mindern Ein Mieterwechsel und zeitweiser Leerstand seien etwas völlig Normales. Der Vermieter sei auch nicht verpflichtet, immer sämtliche Wohnungen zu vermieten. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dadurch Heizkosten zu sparen, dass die Wohnung über, neben oder unter ihm stets beheizt wird. Fallen bei ihm dadurch tatsächlich höhere Heizkosten an, beeinträchtigt ihn das nicht im Gebrauch seiner Wohnung. Passt das dem Mieter nicht - so das Gericht - könne er sich ja eine andere Wohnung suchen. Deswegen die Miete mindern? Das darf der Mieter nicht!

Quelle: AG Frankfurt/Oder, Urteil v. 24.11.2004 - 2.5 C 1002/04, ZMR 2005, S. 131

Ich wohne in einem Mehrfamlienhaus, habe eine DG Wohnung, die ziemlich schlecht isoliert ist. Nein, sie ist richtig schlecht isoliert. Unter mir wohnen Leute, die seit 3 Jahren nicht mehr heizen, sie können oder wollen es nicht mehr, keine Ahnung. Das ist nachweisbar, aufgrund der NK Abrechnung, der Verwalter weiß das und sagt, er könne nichts dagegen tun. Ich habe viel höhere Heizkosten als früher, ich muss halt heizen, mir bleibt nichts anderes übrig. Leider war es so, dass ich, mit zwei großen, voll aufgedrehten Heizkörper, mein Wohnzimmer trotzdem nicht richtig warm bekommen habe. Also wurde die Anlage höher gestellt, jetzt ist es wieder warm, in meiner Wohnung aber die Heizkosten steigen dadurch auch. Die Leute unter mir müssen nur dafür sorgen, dass die Rohre nicht einfrieren und sie werden, aufgrund der fast fehlenden Heizkosten, schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass sie, im Fall von Schimmelbefall, für die Beseitigungskosten aufkommen müssen. Mehr kann man da wohl nicht machen.

Hallo ich habe mit Absicht meine Fenster auf Kippe und das Zimmer von mir was direckt neben meiner Lieblingsnachbarin ist habe ich nur 8 Grad :-) Hoffe sehr das sie bei der nächsten Heizrechung auszieht :-)

lolange das mit dem Vermieter so abgemacht ist, wirst Du da nicht viel machen können. Allerdings kann es schädlich für die unteren Räume werden, wenn dort niemals geheizt wird. Was Du versuchen kannst, ist Deine Wohnug besser zu isolieren. Vielleicht bringen ja dicke Teppiche auf dem Boden etwas?