Muss ich als Mieter die Heizkörper streichen, oder der Vermieter. Wohne seit 33 Jahren in dieser Wohnung?

5 Antworten

Wenn etwas Gilb und Abplatzungen von Farbe hier nur aus Deiner Wohnraum - Nutzung resultieren, bist Du selbst für optische Auffrischung gefordert. Du sprichst ja selbst auch von 33 Jahren Nutzung dieses Wohnraumes.

So lange nichts defekt / durchrostet am Radiator ist, liegt es alleinig an Dir, eine optische Aufwertung daran vorzunehmen.

nun, die heizkörper wurden schon mal selbst gestrichen. der lack ist an mehreren stellen abgeplatzt, und ich vermute dass die schichten die wärme abhalten. also mehr als nur unansehnlich.

@pechmarie410

In Deinem Fall ist es aber doch über 30 Jahre seit Einzug in die Wohnung her. Hast Du keine Kinder oder Enkel, die wissen, was sie da tun für Dich ?

Machs doch einfach selber. So schlimm ist die Arbeit auch nicht.

danke für die meinungen. werde mich kundig machen.

Möglich, dass Du es machen musst. Was steht denn in Deinem Mietvertrag?

'der mieter hat nach massgabe der allgem. vertragsbestimmungen zum mietvertrag die schönheitsreparaturen (?) auszuführen'

@pechmarie410

Das dürfte dann ja wohl zu den Schönheitsreparaturen gehören. So schwer ist das nicht, das könnt Ihr gut selbst machen.

@Allexandra0809

Es handelt sich um rippen-heizkörper, jeweils 26 rippen lang. und in 3 versch. räumen, bedeutet: abschleifen, anlaugen, nachwaschen, grundieren und streichen! das ist äusserst aufwendig & ziemlich anstrengend!!

Selbstverständlich !

Das gehört zu den normalen Routine-Renovierungsarbeiten.

Habe ich das recht verstanden das Du seit 33 Jahren Deine Heizlörper nicht lackiert hast ????????

Wie lebst DU DENN ??????

Ich bin gelernter Maler und Lackierer, Rentner und ich habe es gern ordentlich und sauber in meinem privaten Umfeld. Ich renoviere meine komplette Wohnung einmal jährlich.