Unmündigkeit beantragen?

5 Antworten

gar nicht.

du kannst zwar einen antrag beim gericht auf betreuung stellen, aber mit dem, was du über deinen vater berichtest, kommst du da nicht weit.

es ist einem gericht vollkommen egal, wie schofel sich jemand zuhause aufführt, ob er meckert und andere wie dienstboten behandelt oder sich selber für den könig der familie hält.

man darf auch sachen vergessen und sogar dass man im verkehr ein risiko darstellt, interessiert die nicht - wenn man jemanden tot fährt, erhält man keinen gesetzlichen betreuer, sondern man geht ins gefängnis.

ein gericht interessiert nur, ob der, für den betreuung beantragt ist, seine interessen nicht mehr selbst wahrnehmen kann. es kommt ein richter, der sich mit dem betroffenen unterhält. es kann sehr gut sein, dass dein vater dabei einen guten eindruck macht. und das ergebnis ist: der antrag wird abgelehnt und du brauchst dich zuhause nicht mehr blicken lassen.

Wie stelle ich das am besten an?

In dem du mit ihm redest, ihm sein verändertes Verhalten- sofern er nicht schon immer ein notorischer Meckerer und Nörgler war- vor Augen führst.

Deiner Mutter das erforderliche Selbstvertrauen beibringst sich zu wehren und zu kontern.

In dem du ihn davon überzeugst bereits eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung von sich aus zu erstellen, damit er sich über das Thema bereits Gedanken macht. Nimm deine Mutter hier gleich mit in das Gespräch.

Einen gerichtlich bestellten Betreuer wünscht sich eigentlich niemand.

Evtl das Gespräch mit einer örtlichen Sozialberatung suchen ( Gemeinde/ Kreis, Verbände).

Da ist erst mal Deine Mutter zu fragen, ob sie damit einverstanden wäre. Ausserdem ist sie ja wohl diejenige, die meist mit ihm Zeit verbringt. Wenn sie sich schlecht behandeln läßt, ist das natürlich ihr Problem.

Die Beantragung einer Betreuung ist nicht so einfach, weil immer erst eine Diagnose gestellt werden muß, warum er nicht mehr "zurechnungsfähig" ist.

Sowas muss beim Amtsgericht beantragt werden.