Mutter will mit Kind umziehen - welcher Radius erlaubt?

6 Antworten

die eltern haben gemeinsames sorgerecht, somit bedarf sie der zustimmung zum umzug und wenn es eine straße weiter ist.

  1. der vater muss einem umzug zustimmen, ohne diesen kann mutti nicht umziehen. er muss garnichts hinnehmen
  2. unzumutbar können zwei straßen weiter sein
  3. allgemeine rechtsprechung

wenn du also umziehen möchtest, dann besprich das mit dem vater gemeinsam. habe vorschläge wie du seinen umgang mitfinanzierst - immerhin sind es bei jedem umgangswe für den vater 200 km kosten. bringst du also das kind jeden umgang zum vater auf deine kosten-. wäre ein guter anfang

gibt der vater keine zustimmung, dann darf mutti umziehen, aber nicht mit kind.

Es kommt hier nicht nur auf das gemeinsame Sorgerecht an sondern wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Bei gemeinsamer Sorge und wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden liegt braucht die Kindesmutter das Einverständnis des Kindesvaters.

Hier kannst du Näheres nachlesen:Gemeinsames Sorgerecht und Umzug | Kanzlei Hasselbach (kanzlei-hasselbach.de)

Puste619 
Fragesteller
 11.10.2021, 17:43

Es liegt kein Einverständnis vor und dass der Weg zum Gericht folgen soll, ist relativ klar. Gibt es einen gewissen Radius, den Gerichte einer Mutter "zusprechen" oder spielt die Entfernung gar keine Rolle?

IQSofia  11.10.2021, 17:48
@Puste619

Nein, wie du im Link nachlesen kann wird es erst bei einem Umzug ins Ausland problematisch. Ansonsten dürften 48 km kein Problem sein. Da sollte eine gerichtliche Entscheidung zu Gunsten der Kindesmutter erfolgen. Es könnte sogar sein, dass sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das alleinige Sorgerecht beantragt.

48 km ist doch gar nichts. Auch wenn vielleicht ein Gericht entscheiden muss, hat da wohl der Vater schlechte Karten, den Wegzug zu verhindern.

Wissen tu ich gar nichts. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass da Vorschriften gelten. Wenn sie auswandern will, dann darf sie das.

Es gibt keinen festgesetzten Radius. Denn 20 km in einer Großstadt ohne Auto kann schon eine Fahrt von 2 Stunden bedeuten - je nachdem wie die tatsächliche Verbindung ist.

"Hinnehmen" bedeutet, dass sein Umgang nicht erschwert wird. Das Kind nicht aus seiner gewohnten Umgebung gerissen wird - sicherlich altersmäßig zu berücksichtigen.

Ein Umzug mit gemeinsamen Sorgerecht und gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht setzt voraus, dass beide Elternteile sich einig sind.

Kann keine Einigung erzielt werden, dann wird das Gericht entscheiden müssen. beide Parteien bringen dann ihre Ansichten vor und vor allem die Gründe warum der Umzug nun nicht hinnehmbar wäre für das Kind, als auch für den Vater, müssen berücksichtigt werden.

48 km sind nicht gerade mal um die Ecke und würden neuen Kitaplatz bedeuten, neue Schule, Abschied von den Freunden, erschwerter Umgang, ggf. auch erschwerter Umgang mit den Großeltern etc.

Entscheidend ist immer das Kindeswohl! Und da kann dann auch plötzlich im Raum stehen, warum das Kind denn nun unbedingt bei der Kindsmutter bleiben sollte.

Berechtigte Gründe die z.B. gegen den Umzug sprechen würden, wären z.B., dass das Kind durch den Wegzug nicht mehr in dem Maße den Umgang mit dem anderen Elternteil haben würde wie bisher.

48 km von der Pampa in die Pampa ohne jegliche Bus- und Bahnverbindungen wären für den autolosen Vater ein absoluter Alptraum!

Oder die Mutter zieht von der geräumigen 4 Zimmer Wohnung mit dem Kind in ein 2 Zimmer -Loch in einem sozialen Brennpunkt weil der Neue da wohnt.

Das Kind müsste den geliebten Klavierunterricht aufgeben. Das Kind will dort gar nicht wohnen, weil es die Schule wechseln müsste und alle Freunde verlieren würde.

Auch mit alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheiden Gerichte höchst unterschiedlich:

Wenn einem Elternteil bereits das Aufenthaltsbestimmungsrecht während der Trennung durch gerichtliche Entscheidung übertragen wurde, so ist die Frage, ob ein Umzug (z. B. von Hamburg nach München) ohne Zustimmung des anderen Elternteils erlaubt ist, umstritten. Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 09.08.2007 entschieden, dies sei möglich; das Oberlandesgericht München hat am 13.07.1998 entschieden, dass ein Schulwechsel eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung sei, so dass die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes nicht ausreiche, dass ein Elternteil allein die Entscheidung trifft.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/familienrecht-mit-dem-kind-wegziehen-darf-ich-das_183975.html

Lebte die Mutter mit dem Kind nach der Trennung allerdings eh schon weiter weg vom Kindsvater, dann dürfte es sich schwierig darstellen Gründe zu finden, warum ein erneuter Wohnortwechsel nun nicht hinnehmbar sein sollte. Es sei denn das Kindeswohl wäre dadurch gefährdet.

Hier ist das Kind "erst" 1 Jahre. Damit fallen große Veränderungen wie Schule, Freunde, Kita eigentlich weg. Nur gerade in dieser Zeit sollte der Kindsvater regelmäßig Kontakt zum Kind pflegen können. Das bedeutet mehrmals die Woche für eine kurze Zeit. Knapp 50 km können das schon unmöglich machen - je nachdem wie mobil man ist und wie die Entfernung vorher war.

Ein nicht verheiratetes Paar hatte eine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben. Nach der Trennung lebte der jetzt 14jährige Sohn zunächst bei der Mutter. Als diese jedoch zu ihrem neuen Partner in eine andere Stadt umziehen und ihren Sohn mitnehmen wollte, beantragte der Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch der Sohn bekräftigte, in der Heimatstadt bleiben zu wollen, vor allem wegen der Schule und der Freunde. Dem Willen des Jugendlichen hat das Gericht die ausschlaggebende Bedeutung beigemessen. Es hat dem Kindesvater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. 9 UF 21/09

https://openjur.de/u/280520.html

Bei einem 1 Jährigen könnte man wohl nur den erschwerten Umgang ins Feld führen, wenn man nicht mobil ist und die Öffis keine Alternative darstellen. Und hier natürlich von Bedeutung inwieweit der Kindsvater sich vorher gekümmert hat...

Puste619 
Fragesteller
 11.10.2021, 21:35

Vielen Dank, echt eine der kompetentesten Antworten, die ich hier je erhalten habe und auch mit Quellen, ein Traum! <3