Eigene Wohnung mit 17 Jahren, Zuschüsse durch Jugendamt etc.?

5 Antworten

Allein mit Kindergeld und Gehalt hätte ich etwa 1050Eur Netto

Tja und dazu hättest Du ganz sicherlich keinen Unterhaltsanspruch mehr gegenüber Deinen Eltern.

Gemäß Düsseldorfer Tabelle wäre Dein (Bar-)Unterhaltsanspruch / "Bedarf" als volljährige/r außerhalb des Elternhauses lebende/ r Auszubildende/r 735 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes.

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Staatliche Zuschüsse zu einer Wohnung gäbe es hier sicherlich auch keine - denn Dein Einkommen ist für einen Auszubildenden "überreichlich".

Ausziehen kannst Du z.Z. nur mit Zustimmung Deiner Eltern, denn diese müssten ja ehedem einen Mietvertrag unterschreiben.

Die Funktion des JA - kann hier wohl eher nur eine vermittelnde Rolle sein.

Maximilian2719 
Fragesteller
 03.10.2018, 21:14

Sind sie sich hierbei sicher? Ich dachte, Unterhaltspflichtig wären beide Elternteile, da ich noch in der ersten Ausbildung bin und U25 jahren bin. Ich meine, von 1000eur eine Wohnung, wenn man allein die Miete abzieht was hier um die 450Eur warm beträgt???

EinGast99  03.10.2018, 21:25
@Maximilian2719

Ja sicher .... mit 1.050 Euro netto hast Du mehr als manch AN mit Mindestlohn.

wilees  03.10.2018, 21:29
@Maximilian2719

Auch auf Bafög / BAB hättest Du wohl keine Chancen.

Sorry - aber was glaubst Du denn wieviel Geld Du haben müsstest um davon leben zu können?

Als Beispiel : Ein erwachsener Hartz IV Empfänger erhält einen Regelsatz in Höhe von derzeit 416 Euro - und in diesem Betrag sind bereits die Kosten für : Strom, Telefon / Internet, Fahrkosten, Innenausstattung ( Möbelersatzbeschaffung etc. ) inbegriffen !! Würden 2 erwachsene Hartz IV Empfänger zusammenleben, so würde deren Regelsatz sogar jeweils nur bei 374 Euro liegen.

Er ist im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten unterhaltspflichtig, ebenso Deine Mutter.

Maximilian2719 
Fragesteller
 03.10.2018, 20:30

Auch trotz der 3 kleinen Kinder?

musso  03.10.2018, 20:31
@Maximilian2719

ich schrieb ja im Rahmen seiner Möglichkeiten, aber: Ja

wilees  03.10.2018, 20:44

Wozu - das Kind verfügt über ausreichendes eigenes Einkommen!

bei dem einkommen fließt kein unterhalt mehr. du kannst aus arbeitseinkommen und kindergeld deinen lebensunterhalt selbst bestreiten. wende dich ans jugendamt und bitte um inobhutnahme. ab 18 kannst du dir dann deine eigene unterkunft suchen und stück für stück aus deinem einkommen möblieren.

Dein Vater bleibt unterhaltspflichtig. Wende dich ans Jugendamt.

wilees  03.10.2018, 20:44

Bei 850 Euro Nettoeinkommen des Kindes zuzüglich Kindergeld??

Und was habe ich und die Allgemeinheit damit zu tun?

Warum sollen wir dir eine Wohnung finanzieren? Wenn du nicht genug Geld hast, musst du halt am Wochenende und Abends jobben gehen.

Der Staat ( also wir alle) ist da raus

Maximilian2719 
Fragesteller
 03.10.2018, 20:29

Ziemlicher Schwachsinn. Warum finanzieren sie Personen welche Harz IV beziehen Wohnungen? Warum gehen die nicht arbeiten? Vllt mal daran denken, dass ich unter 18 bin und 40h die Woche arbeite und somit nicht mehr Jobben darf? Nebenjob, so weit war ich schon lang aber geht ja nicht laut JArbSchG...

Woelfin1  03.10.2018, 20:32
@Maximilian2719

Und???

Was hat das damit zu tun, dass du Eltern hast, die finanziell für dich zuständig sind, bis du deine Ausbildung abgeschlossen hast?

Und da reicht es schon, wenn dein Vater dir Kost und Logis anbietet.... dann braucht er auch keine Barleistungen zu zahlen.

Maximilian2719 
Fragesteller
 03.10.2018, 20:34
@Woelfin1

Genau das ist auch meine Meinung. verstehen sie mich bitte nicht falsch. Aber glauben sie wirklich, dass er mir Unterhalt in irgendeiner Form zahlen würde, er möchte mir nicht einmal mein Kindergeld geben sofern ich mit 18 ausziehen würde...

Woelfin1  03.10.2018, 20:36
@Maximilian2719

Das steht dir gesetzlich zu, ob er will oder nicht- dass kannst du einklagen.

Aber der Staat ist da raus, so ist es nun mal.

Maximilian2719 
Fragesteller
 03.10.2018, 20:40
@Woelfin1

Ok, vielen dank ;) Aber wie kommt es dann dazu, dass einige Kinder Wohnungen gestellt bekommen vom Jugendamt oder ähnlichen bei Konflikten mit den Eltern etc. ?

Woelfin1  03.10.2018, 20:43
@Maximilian2719

Nur bei massiven körperlichen oder seelischen Misshandlungen und Vernachlässigungen. Ansonsten kommt eine Familienhilfe in die Familie.

Auch bekommen die keine Wohnungen, sonder kommen in Wohngruppen unter, wo sich pädagogisches Personal um sie kümmern (betreutes Wohnen)

wilees  03.10.2018, 20:47
@Maximilian2719
er möchte mir nicht einmal mein Kindergeld geben sofern ich mit 18 ausziehen würde...

Und das könntest Du Dir dann auch - da er weiterhin keinen Unterhalt leisten würde - via Abzweigungsantrag direkt an Dich auszahlen lassen.