Kind (13) möchte zum Vater ziehen. Mutter ist einverstanden. Was muss nun gemacht werden?

3 Antworten

beide eltern haben das gemeinsame sorgerecht? dann haben sie auch das gemeinsame abr. das bleibt bei beiden bestehen, da kein streit über den aufenthalt des kindes herrscht.

mutti packt das kinderzimmer zusammen, vati kommt mit umzugsauto und lädt die klamotten, bücher, eigentum, bett und möbel des kindes in sein auto und bringt es samt kind ins neue zuhause. schule wird abgemeldet durch die eltern und neu angemeldet am neuen wohnort und die mutter meldet kindergeld ab und vater bei sich an, unterhalt wird eingestellt seitens des vaters, alg2 durch die mutter abgemeldet.

sie wird dann wahrscheinlich demnächst in eine kleinere wohnung ziehen müssen, wenn die aktuelle nicht mehr den richtlinien für eine person entspricht. die mutter wird damit unterhaltspflichtig und sollte sehr schnell in arbeit kommen um ihren unterhalt zahlen zu können.

Das Kind packt seine Klamotten, wird in der neuen Schule angemeldet und beim Einwohnermeldeamt umgemeldet.

Der Vater kann dann Unterhaltsvorschuss und Ausfallleistung beim Jugendamt beantragen, da die Mutter ja wohl nicht zahlen kann.

Man braucht weder einen Anwalt noch das Gericht, dass können die Eltern entscheiden, wie sie lustig sind.

Eigentlich müsste man in diesem Fall nur die jeweiligen Behörden informieren. Im Zweifelsfall mal beim Jugendamt nachfragen, was genau geklärt werden muss. Die Justiz kann auf jeden Fall außen vor gelassen werden.

nein müsste man nicht. das kann man ganz alleine klären. dem jugendamt ist das völlig egal und denen sind die liebsten eltern diejenigen, die noch selbständig denken können.

@markusher

"im Zweifelsfall" -> selbstverständlich muss man die nicht zwingend informieren

Und Behörde = Einwohnermeldeamt