Unfallflucht? - beim Einparken unbemerkt den Vordermann touchiert
Folgendes hat meiner Familie und mir gestern den Sonntag vermiest. Wie hatten kaum zu Ende gefrühstückt, als es an der Tür klingelte - die Polizei - unser Auto sei in einen Unfall verwickelt. Mein Mann und ich also schnell zum Auto.
Dort sagte uns der Polizist wir hätten beim Einparken den Vordermann touchiert und uns unerlaubt vom Unfallort entfernt. Mein Mann war am Samstag abend im Dunkeln nach Hause gekommen und hat beim Einparken nichts bemerkt. Und wenn er etwas bemerkt hätte und Unfallflucht hätte begehen wollen, wäre er doch nicht dort stehen geblieben. An beiden Autos gab es Lackabriebspuren, laut Polizei passten die Höhen. Den endgültigen Beweis wird die Analyse der Lackspuren ergeben. Wenn das so ist, dann hat er wohl den Schaden verursacht und natürlich werden wir den dann bezahlen. Der Polizist fragte dann, ob er die Fahrerflucht einräumt. Er sagte, er könne doch keine einräumen wenn er nichts bemerkt hat.
Meine Fragen dazu: Kann man ihm tatsächlich Fahrerflucht unterstellen, nach dem Motto, sowas muß man bemerken? Ich war ja nicht dabei, aber so minimal wie der Schaden war (nicht die kleinste Delle, nur Lackabrieb) glaube ich sofort, daß er nichts gehört hat und sehen konnte man diesen Minimalschaden im Dunkeln ganz sicher nicht. Wer kann mir sagen, was da auf uns zukommen kann? Was kann es kosten eine Astra H Heckschürze neu zu lackieren? Welche Geldbuße / Fahrverbot ist möglich? Zahlt die Versicherung? Wie sollten wir uns im weiteren Verlauf verhalten, um die finanziellen Folgen möglichst gering zu halten?
12 Antworten
Der Tatbestand des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist nur erfüllt, wenn der Täter den Unfall bemerkt.
Bleibt im konkreten Fall also zu klären, ob dem so war. Kommt es zum Gerichtsverfahren, dann wird diese Frage erörtert werden. Für deinen Mann spricht hierbei, dass er seinen Wagen dort stehen ließ. Auch kann es für die These sprechen, wenn es nur minimale Schäden sind, die ohne großen Lärm und Erschütterung zustande kommen.
Mein Tipp: Ihr solltet einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, denn zu einem Verfahren wird es kommen.
Den zivilrechtlichen Schaden muss man natürlich zahlen oder über die Versicherung abwickeln. Um zu klären was man da macht sollte man sich mit dem Geschädigten in Verbindung setzen, die Daten dürftet ihr ja von der Polizei erhalten haben.
Die Schadensabwicklung erfolgt über die Kfz-Versicherung.
Dein Mann wird möglicherweise eine Anhörung oder Vorladung noch zum Tatvorwurf Fahrerflucht erhalten.
Als Beschuldigter kann er Hoffnungen sicherlich aus dem Aspekt heraus machen, dass viele (kleinere) Unfälle, wie etwa Vorbeistreifen an einem PKW mit der Stoßstange, einfach nicht bemerkt werden (können), und erst Recht, je größer das gefahrene Fahrzeug ist !
Die Folge könnte sein, dass das Verfahren eingestellt wird oder Freispruch erfolgt. Schließlich kann man wegen Fahrerflucht / Unfallflucht nicht bestraft werden, wenn man vom Unfall nie etwas bemerkt hat.
Hi , Mir ist was ähnliches passiert, gleiche größe von Schaden sogar weniger, und jetzt gibt es ein Strafanzeige und Anwalt. Was ist mit Ihrem Mann am ende passiert ? Danke, chris
Hi Iko, Vielen Dank für das Antwort. Sie wollen ein teuere Gutachten machen um festzustellen ob ich es gewesen. Meine Anwältin will nun die kosten von meinem Versicherung zu holen. Was ich nicht verstehe ist warum soll ich oder meine Versicherung ~ 800 Euro für ein Gutachten zahlen um ein Unfall der ~20 Euro kostet zu beweisen ...
Meiner Oma ist das auch passiert. Das Verfahren wurde eingestellt, weil sie keine Fahrerflucht nachweisen konnten. Ich denke aber, dass das individuell entschieden wird.
Um sich wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort strafbar zu machen, ist Vorsatz erforderlich. Dein Mann muß den Zusammenprall also bemerkt haben, damit er sich strafbar machen kann. Ggf. muß ein Gutachter klären, ob die Behauptung Deines Mannes glaubhaft ist.
Wenn hier eine Unfallflucht nachgewiesen wird, kann die KFZ-Haftpflicht Deinen Mann mit bis zu 5000,-€ in Regreß nehmen. Zahlen müssen die das aber erst einmal.
Bezüglich der Strafe ist im Regelfall mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen (1 Netto-Monatseinkommen) zu rechnen. Wenn es das erste Mal war, wird ein Entzug der Fahrerlaubnis noch nicht in Betracht kommen, aber es gibt immerhin 7 Punkte auf einen Schlag.
Hallo Chris, das Verfahren läuft noch, aber unser Anwalt ist guter Dinge, daß da nichts mehr kommt, wegen Geringfügigkeit. Anwalt nur deshalb, weil er Einsicht in die Akte nehmen kann. Bloß nicht einschüchtern lassen, Aussage verweigern und abwarten. Alles Gute!