Fahrerflucht bei den eigenen nachbarn?

8 Antworten

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nennt sich das. Jedoch blüht dir nichts, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du nicht davon ausgehen musstest, dass ein Unfall passiert ist.

die Nachbarn können die Anzeige nicht zurücknehmen.

Bei Fahrerflucht besteht ein Öffentliches Interesse der Strafverfolgung. Also entscheidet der Staatsanwalt ob das verfolgt wird.

Die entsprechende Strafvorschrift ist § 142 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Du hast dich vom Unfallort entfernt - dass dein Auto noch dort steht und du direkt daneben wohnst, spielt keine Rolle.

Wie fast alle anderen Straftaten erfordert auch diese jedoch Vorsatz - das bedeutet, dass du straffrei bleibst, wenn du den Unfall nicht bemerkt hast und dies auch glaubhaft machen kannst. Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft. Mit den Aussagen deiner Nachbarn sollte es dir leicht fallen, den Vorwurf zu entkräften.

Eine Strafanzeige kann man nicht zurückziehen. Es handelt sich um eine Mitteilung über eine mögliche Straftat, und wenn man diese Mitteilung gemacht hat, dann ist das so. Die Nachbarn könnten höchstens behaupten, es habe den angezeigten Vorfall gar nicht gegeben, aber dann hätten sie sich selbst nach § 145d StGB strafbar gemacht.

Zurückziehen kann man nur einen Strafantrag. Aber da es sich bei Unfallflucht um ein Offizialdelikt handelt, muss die Staatsanwaltschaft die Sache auch ohne Antrag verfolgen.

Wer den Unfallort verläßt, begeht Fahrerflucht. Das hast Du in der Fahrschule auch gelernt.

klar ist das Fahrerflucht und damit unerheblich ob die Nachbarn die Anzeige zurückziehen. Der Staatsanwalt wird entscheiden wie weiter vorgegangen wird. Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, bist du den Führerschein für mindestens 1 Jahr los und es drohen weitere schwerwiegende Strafen, von Geld bis Gefängnisstrafe

hansscheitzader 
Fragesteller
 18.07.2013, 23:43

"und, warum haben sie dich eingebunkert?" -"ich hab nen zaun umgefahren"

:D

Mismid  19.07.2013, 15:10
@hansscheitzader

so stehts dann geschrieben.... kann passieren...

nessms  19.07.2013, 11:04

Nein, das hängt von der Höhe des Schadens ab, die Norm wurde etwas entschärft.