Unfallflucht Holz Zaun Rückwärtsfahren beschädigt?

8 Antworten

Du hast nichts bemerkt, an deinem Auto ist kein Schaden.
Der andere hat sicher keinen Beweis außer ein Kennzeichen, welches man sich theoretisch von jedem vorbeifahrenden Auto notieren kann.

Somit würde es Aussage gegen Aussage stehen, im Zweifel für den Angeklagten ;).

Kann ja sein das du dort geparkt hast, der Zaun aber schon beschädigt war. Soll jemand mal nachweisen das du den berührt hast ohne Schaden an deinem Auto oder diverses Beweismaterial.

Aber bedenke bitte das GuteFrage keine Rechtsberatung ist und die Aussage von mir als auch jedem anderen nicht unbedingt die korrekte Lösung darstellt.

Ich war ja bei der Polzei und habe die Aussage verweigert. War das nicht auffällig genug? Und an meinem Auto haben die irgendwie auch nichts entdeckt. Nur meine Reifenspuren wurden dort entdeckt und verglichen. Was ist der nächste Schritt? Morgen könnte ich zu einem Beratungsgespräch beim Anwalt sein.

@Enforcerix

Reifenspuren entdeckt und verglichen. Reifenspuren die eindeutig darauf hinweisen das du dort den Zaun berührt hast oder nur das du dort warst?

@Nexana00

Keine Ahnung. Soll ich bei der Familie anrufen und mich entschuldigen? Das ich nachgesehen habe und nichts bemerkt habe? Kann man mich dafür später anprangern als Geständnis? Soll ich zum Anwalt rennen oder einfach abwarten was kommt..

@Enforcerix

Wenn du sagst das du nichts bemerkt hast und auch an deinem Wagen kein Schaden vorhanden ist, dann hast du weder gesagt das du es getan hast, noch das du es ausschließt vermutlich doch etwas beschädigt zu haben. Wobei selbst bei geringen Geschwindigkeiten eigentlich ein Ruck zu spüren ist. Schon mal wenn du eigentlich nur noch weniger als 10kmh rollst die Bremse durch gehauen? Selbst 5kmh fühlen sich da echt übel an und dies solltest du eigentlich auch spüren. Hast du dies nicht, hast du entweder schlecht aufgepasst oder du warst es nicht.

Wenn ich sage das mir nichts aufgefallen ist kann ich schlecht wissen ob was passiert ist, oder ob nun tatsächlich gar nichts passierte.

Eine Aussage zu verweigern kann dich wiederum nur verdächtiger machen.

Aber wie ich oben bereits schrieb, bedenke bitte das ich jetzt keine Anwältin oder so bin und dies was ich hier schreibe eher meiner persönlichen Meinung und Einschätzung entspricht.

@Enforcerix

Ja, bei einem Anwalt zumindest mal nachfragen würde nicht schaden. Dieser könnte dich besser beraten als ich ;)

Ist es möglich das der beschädigter nachdem ich mich Geeinigt habe die Anzeige zurückzunehmen? Geht das??

Nein.

Wenn eine Unfallflucht tatsächlich vorgefallen ist, führt um die Anzeige kein Weg vorbei, da § 142 StGB ein Offizialdelikt ist und von Amts wegen verfolgt werden muss.

Wenn du den Zaun beschädigt hast, hast du dich durch die Entfernung strafbar gemacht.

Es waren tatsächlich mehrere Baumstämme die einfach am Boden gekreuzt sind. Und bei einem ist wohl der Stamm etwas verrückt. So gesehen keine 200 Euro wert. Ich will keinen Eintrag deswegen. Wenn ich es Zugebe, und sage ich habe nichts davon gemerkt, und wenn ein kurzes geräusch und dachte es wäre ein stein, und da ich sowieso so eine alte blechmühle habe dachte ich ein kratzer mehr ist nicht schlimm. Was nun?

@Enforcerix

Auch dann bleibt die Straftat zu spät. Wie lang ist der Unfall her?

@augsburgchris

Nein, wenn er keinen Unfall bemerkt hat, hat er auch keine Unfallflucht begangen. Aber das muß er eben glaubhaft machen. Unfaflucht oder korrekt "Unerlubtes Entfernen von Unfallort", bedarf des Vorsatzes.

@Bitterkraut

Das werden zum Glück andere entscheiden.

Ist es möglich das der beschädigter nachdem ich mich Geeinigt habe die Anzeige zurückzunehmen?

Unfallflucht ist ein Offizialdelikt, welches von Amts wegen verfolgt werden muss. Nicht der Geschädigte entscheidet ob das Verfahren eingestellt wird, sondern die Staatsanwaltschaft. Wobei es durchaus förderlich ist, wenn der Geschädigte sich positiv äußert.

daS ist ein bagatell Delikt. Wie argumentiert Mann das bei der Polizei? Wie lange bleibt das in meiner akte?

@Enforcerix

Straftaten sind also für dich Bagatelldelikte? Der Unfall ist eine Bagatelle, die Fahrerflucht eine Straftat. Was für eine "Akte"?

@Enforcerix

Fahrerflucht ist per se kein Bagatelldelikt. Der Schaden ist eine Bagatelle, aber nicht das Verlassen des Unfallortes, das sind 2 Paar Schuhe.

@Bitterkraut

UNd wenn man garnichts vom Unfall mitbekommen hat? Z.b. laute Musik im Auto somit kein Prall gehört.

@Enforcerix

STVO §23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

 (1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Alles andere ist also grob fahrlässig.

@augsburgchris

Das mein ich nicht. Wenn sie fragen ob ich einen Knall gehört habe kann ich sagen nein ich habe im Auto nichts mitbekommen. Und das als Fahrerflucht zu bezeichnen wenn ich kein Auto oder Mensch angefahren habe sondern einen Baumstamm!!!!!!!!

@augsburgchris

Einen Holzstamm anzufahren ist für Fahrerflucht und eine Straftat? Das ich kein Auto oder Mensch angefahren habe ist dir schon bewusst oder?

@Enforcerix

Unfall bleibt Unfall völlig wurscht was du beschädigt hast. Und wenn es der Sperrmüll eine anderen ist. Du hast eine Sache beschädigt deren Eigentümer du nicht bist und der Geschädigte hat Anspruch auf Schadenersatz auch wenn es nur ein paar Euro sind. Und du hast dich diesem Schadensersatz zu stellen und dafür deine Personalienfeststellung zu ermöglichen. Dafür wurde der Straftatbestand geschaffen.

Wenn du nichts mitbekommen hast wird die Frage sein warum du nichts mitbekommen hast. Glaubst du ernsthaft die fragen da nicht nach? Für wie blöd hältst du die Polizei?

@Enforcerix
Einen Holzstamm anzufahren ist für Fahrerflucht und eine Straftat?

Natürlich.

Wenn sie fragen ob ich einen Knall gehört habe kann ich sagen nein ich habe im Auto nichts mitbekommen.

Das ermittelt zur Not ein Sachverständiger, ob du den Aufprall nur hättest bemerken können oder zwingend bemerken müssen.

@Enforcerix

Dann is es gar kein Delikt.

@Enforcerix

Du kapierst einfach nicht. Unfallflucht ist immer eine Straftat, egal, welcher Schaden. Und das sagen auch nicht wir oder der @augsburgchris, dondern das Gesetz. Bitte schalte endlich dein Hirn ein.

Das hier ist der zuständige Paragraf: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html Und der steht im Strafgesetzbuch. Also ist es eine Staftat.

Aber Unfallflucht kann man nur mit Vorsatz begehen, nicht aus Versehen. Wenn man einen Unfall nicht bemerkt hat, ist man weitergefahren, aber nicht geflüchtet.

@Enforcerix

Einen Holzstamm anzufahren ist keine Straftat. Aber sich vom Unfallort zu entfernen ist ein. Aber das willst du ja nicht kapieren.

Warst du denn dort und besteht die Möglichkeit, dass du den Zaun beschädigt hast? Wenn ja, dann erkläre, dass du es nicht bemerkt hast, dass du dich entschuldigtst und dass der Schaden beglichen wird.

Wenn du den Unfall nicht bemerkt hast und wenn das glaubhaft ist aufgrund des Schadens und weil es ein minimaler Kontakt war und weil z.B. an deinem Auto kein Schaden entstanden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Wenn man einen Unfall nicht bemerkt, und das kann vorkommen, kann man auch keine Fahrerflucht begehen. D.h. dann liegt auch keine Straftat vor.

Andernfalls kannst du die Sache natürlich bestreiten. Du warst nicht da. Punkt. rumlügen bringt da aber nix.

Wende dich auf jeden Fall an deine Versicherung und berichte dort die Sache.

Ich würde jetzt zu der Familie fahren und mich entschuldigen, dass ich nichts bemerkt habe und begleiche den Schaden so. Was können die dann tun? Ist es nicht möglich, dass die die Anzeige zurücknehmen? Das muss doch gehen. Gibt das eine Eintragung ins Polizeizeugnis? Ich habe den Unfall nicht bemerkt, und wenn dachte ich, es war ein Stein und bin ausgestiegen und habe keine Schramme gesehen am Auto von mir. Und auch keine bEschädigung am Zaun. Bei der Polizei habe ich die Aussage verweigert. Die meinten, die schicken es weiter an die Stadt Polizei und ja in mehreren Wochen könnte dann der Staatsanwalt sich einschalten. Was kann ich tun?? Wie gehe ich vor? Morgen hab ich mal ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt ausgemacht. Ich meine, es ist ein lächerlicher Baumstamm der als Zaun genutzt wurde. Total lächerlich, der Polizist meinte selber aucgh durch die Blume, das 200 Euro übertrieben sind und das rückwärtsfahren tagtäglich mal ein kleines missgeschick passiert. Zahlt die KFZ Versicherng den Schaden oder wie vom Zaun? DAs kann ich schons elber zahlen. Was würdest du jetzt tun?

@Enforcerix
Ist es nicht möglich, dass die die Anzeige zurücknehmen?

Zum x-ten Mal: Nein!

Informiere dich mal was ein Offizialdelikt ist.

 Zahlt die KFZ Versicherng den Schaden oder wie vom Zaun?

Ja, aber wenn es wirklich Unfallflucht war musst du der Versicherung anschließend die Kosten zurückerstatten UND du wirst zurückgestuft.

@Enforcerix

Nin, di Anzeige kan nicht zurückgenommen werden. Du kannst das natürlich selber zahlen, das kannst du auch, wenn du die Versicherung informierst. Die machen auch eine Schadensfeststellung und es steht dir frei, es dann trotzdem selber zu zahlen. Du kannst die Versicherung auch rauslassen. Dann lass die aber dein Geld quittierne und lass unterschreiben, dass damit alle Schäden, die du möglicherweise verursacht hast, abgegolten sind. Am Ende kommen die noch mit "es war doch teurer, als wir dachen.." Nimm einen Zeugen mit.

@Enforcerix

Die Anzeige ist nicht die Folge des Schadens, sondern die Folge der Unfallflucht. Das sind 2 Paar Schuhe. Der Schaden ist dein kleineres Problem. Hättest du den Schaden bemerkt und wärst dagebieben, wäe es es nicht zur Anzeige gekommen. Dann hättest du nur den Schaden ausgleichen müssen.

Du könntest damit höchstens irgendwelchen Schadenersatzansprüche umgehen.

Aber die Unfallflucht bleibt.

Dafür das du ja nur „angeblich“ vor Ort gewesen bist, bist du aber sehr schnell damit den Schaden zu bezahlen.

Wie lange steht das in der Akte??

@Enforcerix

Was für eine Akte?

@augsburgchris

Polizeiliches Führungszeugnis oder?

@Enforcerix

Darein bekommst du einen Eintrag, wenn du zu mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe oder zum mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wirst.