Fahrerflucht mit Taxi

6 Antworten

Hallo.

Deinen Personenbeförderungsschein wirst du wohl los sein.
6 Monate Führerscheinentzug. MPU ggf. mit Befähigung für Personenverkehr. Kontrolle. Die werden dir durch das Wegfahren nicht mehr glauben. Hab das bei einem Kollegen erlebt.
Er hat zwar nach 5 Monaten durch gute Beziehungen zum Gericht und Führerscheinstelle nach 5 Monaten, und Ärztliche Kontrolle wie bei Neuausstellung des P-Scheins auch 140€ etwa. 
Den Fremdschaden wirst du auch zahlen müssen. Bei meinem ehem. Kollegen waren das etwa 1.500€. Obwohl ich den Wagen danach gesehen hab und hätte keine 500€ dafür gegeben. Gutachterkosten für den Gegner werden auch kommen.

Ich behaupte mal das Dir überhaupt nichts passiert wäre wenn Du sofort angehalten und die Polizei verständigt hättest. Denn ursächlich für den Unfall ist meines Erachtens nach der LKW dem Du ausweichen musstest. Der Unfall war also nicht Deine Schuld, nur wird man Dir jetzt wo Du Beschuldigter einer Straftat bist das mit dem LKW möglicherweise nicht mehr glauben und es für eine Schutzbehauptung halten.

Jetzt siehst Du Dich einem Strafverfahren gegenüber. Ein Anwalt wäre angebracht, der kann zwar den Tatvorwurf des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht aus der Welt schaffen, möglicherweise aber das Strafmaß drücken.

Im schlimmsten Fall musst Du mit einer Geldstrafe von 30-45 Tagessätzen sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate rechnen. Außerdem gibt es 2 Punkte, beim Entzug der Fahrerlaubnis sogar 3 - die werden aber bei Neuerteilung der FE wieder gelöscht.

Aus welchem Grund du gegen das andere Auto gefahren bist, spielt keine Rolle.

Dass es sich um einen Ford Ka handelt, spielt auch keine Rolle.

Du hast einen Unfall verursacht, hast den bemerkt und dich vom Unfallort entfernt.

Du hast den Schaden an deinem Taxi wahrscheinlich auch nicht deinem Chef gemeldet.

Verantwortungsbewusstsein scheinst du keines zu haben. Bist du mit deiner Einstellung geeignet, Fahrgäste zu befördern?

Ob dir ein Anwalt helfen kann, kann niemand im voraus wissen.

Guten Morgen Cyphia,

Du hast dich mit dem entfernen vom Unfallort in der Annahme, wird schon keiner gesehen haben, nach §142 StGB, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort strafbar gemacht.

Das Vergehen wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein Anwalt könnte dir in jedem Fall, denke ich, hilfreich sein. Strafmildern würde sich denke ich auch auswirken, wenn du den geschädigten Ausfindig machst und ihm den Schaden bereits erstattest.

Da bereits mehr als 24 Stunden vergangen sind, trifft §142 Abs. 4 bereits nicht mehr zu, welcher besagt, das die Strafe durch das Gericht abgemildert werden kann, wenn der Beklagte innerhalb von 24 Stunden sich freiwillig stellt, sofern der Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs geschehen ist.

Ich wünsche dir noch viel Erfolg, Neoner

Nur weil Du im Dunkeln nichts gesehen hast, bist Du weiter gefahren? Wenn Du sogar was gehört hast, musste es doch einen Schaden gegeben haben!

Hast Du im Taxi keine Taschenlampe?

Fest steht: Fahrerflucht ist ein Straftatbestand. Außerdem führt Fahrerflucht zum Verlust des Versicherungsschutzes (für diesen Unfall), was Deinen Chef sicherlich nicht freuen wird.

Ein Anwalt wird vermutlich die Strafe etwas mildern können. Mit Glück wird das Verfahren wegen "geringer Schuld" eingestellt, da auch der Schaden nicht erheblich ist. Andererseits bist Du als Taxifahrer Berufskraftfahrer. Da wird es wohl nicht so einfach sein. Vermutlich wirst Du Deinen Taxifahrerjob auch noch los sein...

Crack  28.10.2014, 10:58
Außerdem führt Fahrerflucht zum Verlust des Versicherungsschutzes (für diesen Unfall), was Deinen Chef sicherlich nicht freuen wird.

Nein, kein Unfall führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Die KFZ-Haftpflicht Versicherung zahlt immer, kann dann aber Regress fordern wenn eine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

anjanni  28.10.2014, 15:36
@Crack

Crack, nicht der Unfall sondern die Fahrerflucht führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. Nur deshalb kann die Versicherung ja Regress fordern! Dass die Haftpflicht erst mal in Vorleistung tritt, ist genau das, was passiert: anschließend verlangt die Versicherung den Schaden zurück...

Crack  28.10.2014, 21:30
@anjanni

Auch Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort führt nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes. Es gibt überhaupt kein Ereignis das so etwas zur Folge hätte.

Was kann man unter Verlust des Versicherungsschutzes verstehen? Die Versicherung zahlt nicht, richtig?

Das stimmt aber nicht, die Haftpflicht wird in jedem Fall zahlen. Das sie dann bei Obliegenheitsverletzungen Regress fordern kann heißt ja nicht das der Versicherungsschutz nicht bestanden hat, oder?

Eine solche Formulierung sollte man vermeiden, denn sie ist nicht richtig.