Unfallflucht Kennzeichen bekannt + Zeugen?

9 Antworten

Dann stehen deine Chance trotzdem bei ca. 99%... oder etwas mehr!

Die Aussage des Gutachters verstehe ich allerdings nicht! Es geht doch um eine Schadensermittlung DEINES Kfz; dann reichen doch DEINE Halterdaten. Laß' dich doch nicht verulken. Du wirst allerdings ein wenig in Vorleistung treten müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man kann das auch so verstehen: Es gibt unterschiedliche Schadenshöhen, abhängig davon, ob der Halter den Schaden selbst bezahlen muss, oder es gegen eine Versicherung geht. Meine Erfahrung ist, dass da durchweg höhere Schadenssummen herauskommen- die Versicherung hat es ja.

@wiki01

Bei Unfallflucht wird er das auf jeden Fall selbst bezahlen MÜSSEN. Über 5.000 € wird es ja wohl nicht kommen.

@DerHans

Das entscheidet letztendlich die Versicherung. Sie kann, muss aber nicht, bis zu 5000 Euro vom Versicherten zurückholen. Aber du hast wahrscheinlich recht, dass er das berappen muss- letztendlich.

@wiki01

Eine Versicherung, die sich ihr Geld nicht zurück holt, kann ich mir nicht vorstellen. zumal es ja das Geld der ehrlichen Beitragszahler ist.

Wenn die Polizei das Verfahren in die Hand genommen hat, ist das Kennzeichen doch bekannt. Du kannst als Geschädigter einen Anwalt nehmen. Der bekommt auch die Akteneinsicht.

Und wieso sollte der Gutachter kein Gutachten für DEIN Fahrzeug erstellen können? Das musst du dann nur vorfinanzieren.

Das musst du dann nur vorfinanzieren.

Eben. Da ist die Schilderung des FS etwas unscharf.

@wiki01

Dass der Gutachter nicht tätig wird, so lange nicht feststeht, wer seine Rechnung zahlt, sollte einleuchten.

@DerHans

Es zahlt derjenige, der den Auftrag erteilt.

@wiki01

Ist ja klar. Aber wenn das notwendig ist, zahlt das letztlich die gegnerische Versicherung. Bzw. der Unfallfahrer, der Fahrerflucht begangen hat. Aber darum muss sich der geschädigte nicht kümmern. Das ist Sache der Versicherer

Hier würde ich sofort einen RA. einschalten, der hat Einblick in die Polizeiliche Ermittlung. Abgesehen davon weiß der Anwalt besser was zu Unternehmen ist. Warum kann der Gutachter nicht tätig werden?, liegt es daran das du die kosten nicht vorlegen möchtest?.

Wenn da das Aktenzeichen der Polizei hast, holt die Versicherung sich das Kennzeichen.

Deine Versicherung muss auf jeden Fall zahlen und holt sich das Geld beim Verursacher wieder.

nein, seine versicherung zahlt da nicht, kasko weiß ich nicht, aber die haftpflicht nicht

@FrankFranz

Hast recht, nach dem Absenden war ich mir auch nicht mehr sicher.

@FrankFranz

Die Versicherung des Schädigers wird zahlen müssen, wenn feststeht, dass er der Schädiger ist. Dafür ist die Haftpflichtversicherung da.

Und der Verursacher kann sich da auch nicht weigern ? Der Schaden ist wirklich sehr groß 3000

@Jan96123

seine haftpflicht zahlt das und nimmt ihn in regress

aber das wird alles dauern

@Jan96123

Der Verursacher kann sich nicht weigern, dass seine KFZ-Haftpflicht deinen Schaden bezahlt, jedenfalls nicht, wenn notfalls gerichtlich festgestellt wird, dass er der Schädiger ist.

@Jan96123

3000 Euro? Das ist doch kein großer Schaden. Eine neue Frontschürze eines Audi A4, die alte ab- und die neue anbauen, lackieren, und schon bist du bei dieser Schadenshöhe.

@Jan96123

Natürlich kann er sich weigern. Das wird ihm aber nichts nützen.

Deine Versicherung muss auf jeden Fall zahlen

Blödsinn. Eine Haftpflicht zahlt nur den gegnerischen Schaden, niemals geht sie in Vorleistung und holt sich das Geld von der gegnerischen Versicherung zurück. Nur denkbar bei einer Kasko.