Unfallflucht Kennzeichen bekannt + Zeugen?
Hallo liebe Leute,
Erst der Vorfall:
mir ist am Freitag jemand ins Auto gefahren und hat dabei Fahrerflucht begangen. Diese Person wurde von 5 Zeugen beobachtet und ist trotzdem abgehauen. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen (Lackspuren etc) und hat eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufgenommen. Von der Polizei habe ich jedoch nur eine Bescheinigung der Anzeige bekommen, da steht aber nicht das Kennzeichen des Unfallsverursacher drauf. Daraufhin habe ich bei dem Zentralruf der Autoversicherer angerufen und habe die Versicherung rausbekommen. Am nächsten Tag habe ich direkt bei der Versicherung angerufen und habe den Schaden gemeldet. Den Unfallverursacher erreichen sie leider nicht ( ist bei der gleichen Versicherung ). Ich war dann heute Montag (30.7.18) beim Gutachter , doch der kann mir leider kein Gutachten erstellen. Weil ich die Daten des Halters benötige.
Meine frage nun , wie stehen meine Chancen das ich den Schadenersetzt bekomme ? Was passiert, wenn das Auto nicht gefunden und der Halter sich nicht meldet ? Sollte ich auch zum Anwalt gehen , bin nämlich Rechtsschutzversichert.
9 Antworten
Dann stehen deine Chance trotzdem bei ca. 99%... oder etwas mehr!
Die Aussage des Gutachters verstehe ich allerdings nicht! Es geht doch um eine Schadensermittlung DEINES Kfz; dann reichen doch DEINE Halterdaten. Laß' dich doch nicht verulken. Du wirst allerdings ein wenig in Vorleistung treten müssen.
Bei Unfallflucht wird er das auf jeden Fall selbst bezahlen MÜSSEN. Über 5.000 € wird es ja wohl nicht kommen.
Das entscheidet letztendlich die Versicherung. Sie kann, muss aber nicht, bis zu 5000 Euro vom Versicherten zurückholen. Aber du hast wahrscheinlich recht, dass er das berappen muss- letztendlich.
Eine Versicherung, die sich ihr Geld nicht zurück holt, kann ich mir nicht vorstellen. zumal es ja das Geld der ehrlichen Beitragszahler ist.
Wenn die Polizei das Verfahren in die Hand genommen hat, ist das Kennzeichen doch bekannt. Du kannst als Geschädigter einen Anwalt nehmen. Der bekommt auch die Akteneinsicht.
Und wieso sollte der Gutachter kein Gutachten für DEIN Fahrzeug erstellen können? Das musst du dann nur vorfinanzieren.
Das musst du dann nur vorfinanzieren.
Eben. Da ist die Schilderung des FS etwas unscharf.
Dass der Gutachter nicht tätig wird, so lange nicht feststeht, wer seine Rechnung zahlt, sollte einleuchten.
Es zahlt derjenige, der den Auftrag erteilt.
Ist ja klar. Aber wenn das notwendig ist, zahlt das letztlich die gegnerische Versicherung. Bzw. der Unfallfahrer, der Fahrerflucht begangen hat. Aber darum muss sich der geschädigte nicht kümmern. Das ist Sache der Versicherer
Hier würde ich sofort einen RA. einschalten, der hat Einblick in die Polizeiliche Ermittlung. Abgesehen davon weiß der Anwalt besser was zu Unternehmen ist. Warum kann der Gutachter nicht tätig werden?, liegt es daran das du die kosten nicht vorlegen möchtest?.
Wenn da das Aktenzeichen der Polizei hast, holt die Versicherung sich das Kennzeichen.
Deine Versicherung muss auf jeden Fall zahlen und holt sich das Geld beim Verursacher wieder.
nein, seine versicherung zahlt da nicht, kasko weiß ich nicht, aber die haftpflicht nicht
Hast recht, nach dem Absenden war ich mir auch nicht mehr sicher.
Die Versicherung des Schädigers wird zahlen müssen, wenn feststeht, dass er der Schädiger ist. Dafür ist die Haftpflichtversicherung da.
Und der Verursacher kann sich da auch nicht weigern ? Der Schaden ist wirklich sehr groß 3000€
seine haftpflicht zahlt das und nimmt ihn in regress
aber das wird alles dauern
Der Verursacher kann sich nicht weigern, dass seine KFZ-Haftpflicht deinen Schaden bezahlt, jedenfalls nicht, wenn notfalls gerichtlich festgestellt wird, dass er der Schädiger ist.
3000 Euro? Das ist doch kein großer Schaden. Eine neue Frontschürze eines Audi A4, die alte ab- und die neue anbauen, lackieren, und schon bist du bei dieser Schadenshöhe.
Natürlich kann er sich weigern. Das wird ihm aber nichts nützen.
Deine Versicherung muss auf jeden Fall zahlen
Blödsinn. Eine Haftpflicht zahlt nur den gegnerischen Schaden, niemals geht sie in Vorleistung und holt sich das Geld von der gegnerischen Versicherung zurück. Nur denkbar bei einer Kasko.
Man kann das auch so verstehen: Es gibt unterschiedliche Schadenshöhen, abhängig davon, ob der Halter den Schaden selbst bezahlen muss, oder es gegen eine Versicherung geht. Meine Erfahrung ist, dass da durchweg höhere Schadenssummen herauskommen- die Versicherung hat es ja.