Fahrerflucht - Beim Einparken Unfall nicht gemerkt

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Fahrerflucht wurde mir auch schon einmal vorgeworfen. Auch ich habe den Schaden nicht bemerkt, das Verfahren wurde eingestellt.

Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist ein Vorsatzdelikt, das heißt, du müsstest auch den Schaden bemerkt haben, bevor du weitergefahren bist. Wenn du zur Polizei vorgeladen wirst, schildere den Fall aus deiner Sicht und sage, dass du ihn nicht bemerkt hast. Dafür spricht, dass du sehr langsam gefahren bist, vielleicht Musik gehört hast (?), anschließend noch gemütlich einkaufen warst und nicht fluchtartig davongebraust bist. Die Staatsanwaltschaft wird dann beurteilen, wie glaubwürdig deine Geschichte klingt und dann Anklage erheben oder das Verfahren einstellen. Letzteres halte ich für wahrscheinlicher.

Zivilrechtlich musst du für den verursachten Schaden natürlich geradestehen. Auch ein vermeintlich kleiner Kratzer kann schnell sehr teuer werden. Melde den Schaden deiner Versicherung, die wird dir alles weitere erklären.

Droitteur  30.09.2014, 17:25

Das mit der Musik sollte er lieber weglassen ;)

Ronny96 
Fragesteller
 30.09.2014, 21:37
@Droitteur

Musik war nicht im Spiel, aber Fenster waren alle geschlossen

Schokorecht  01.10.2014, 11:11
@Droitteur

stimmt, da könnte man einen dolus eventualis unterstellen ;)

Fenster zu klingt gut.

Unfallflucht heißt, Du hast Dich von der Unfallstelle entfernt. Wohin und wie lange ist dabei belanglos. Kann aber sein, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

Die Kfz-Haftpflicht wird den Schaden übernehmen.

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt. Und nicht merken, das man etas gerammt hatt, Schreit doch danach, das man nicht in der lage ist, am Strassenverkehr teilzunehmen

kodi1123  30.09.2014, 15:21

Blödsinn.

drawnzweifel  30.09.2014, 15:25
@kodi1123

Ja ja mir haben sie mitlerweile die Stossstange rechts und links vermackelt. keiner merkt was oder wie. Wenn ich das machen lassen würde Binn Ich über 500 Euro los . Wenn die leute nicht fahren können, sollen Sie das Lassen

Ronny96 
Fragesteller
 30.09.2014, 21:39
@drawnzweifel

Diese Begründung halte ich für nicht korrekt..einfach auf ein Ungeignetsein zur Teilnahme am Straßenverkehr zu schließen, wenn es sich um eine einmalige (!), kleine Unaufmerksamkeit handelt. So gesehn dürfte ja kein Mensch, der auch je einen Strafzettel, Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsübertretung etc. nicht am Verkehr teilnehmen.

Kratzer ist nun einmal Kratzer und wenn der Fahrer des anderen PKW´s diesen beseitigt haben möchte, ist das halt so.

Ich habe mal eine Zeugenaussage gemacht als ein Transporter ein PKW angefahren hat und einfach davon düste. Die Poilzei fragte mich ob der Fahrer meiner Meinung nach etwas bemerkt haben könnte. Ich sagt "ja", weil der Lärm der dabei entstand enorm war und außerdem der Fahrer langsamer wurde und dann fix davon fuhr.

Du wirst auf jeden Fall eine Aussage machen müssen. Da kannst du alles nochmal in Ruhe erläutern und dich natürlich entschuldigen.

Was allerdings die Konsequenzen sind...

Es liegt ausserhalb meiner Vorstellungskraft, dass man einen solchen Aufprall nicht bemerken kann. Das fühlt sich und hört sich für den Fahrer anders an als "sonst". Zudem Du ja schreibst, dass es sogar derart eng war, dass Du Dir einen anderen Platz gesucht hast. Wenn es so eng war, dann sind doch sämtliche Sinne noch geschärfter als sonst, wenn man in die Lücke reinzufahren versucht. Und dann kann es doch nicht sein, dass man den Aufprall nicht bemerkt. Ausserdem wird Deine Glaubwürdigkeit vor der Staatsanwaltschaft genau wegen dieses Umstand in Zweifel gezogen werden. Du wärst nun wirklich nicht der Erste, der, in Anbetracht des eben verursachten Kratzers, mal eben einen anderen Parkplatz aufsucht, damit der Besitzer des geschädigten Fahrzeuges nicht schon von weitem sieht, dass der Verursacher ja gleich nebenan steht.

Ronny96 
Fragesteller
 30.09.2014, 21:36

Ich kann diese Argumentation durchaus verstehen, auch wenn der darin beschriebene Fakt nicht auf mich zu trifft. Zur Ergänzung: Es war mehr ein "Streifen" als "Zusammenstoß". Außerdem, um präziser zu sein, meine Geschwindigkeit betrug etwa 5km/h oder vielleicht weniger.

Außerdem kommt noch hinzu, dass ich den Wagen noch nicht lange fahre, da wir uns das Auto erst vor kurzem angeschafft haben.