Unfall beim Ausparken - wer ist schuld?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn ihr beide langsam gefahren seid, könnte man sich ja auch einigen, also von wegen teilschuld von beiden seiten, jeder kommt für den eigenen schaden auf oder so.

aber ich würde die versicherung montag fragen. bist du beim adac? dei haben auch einen rechtsschutz, die kann man da auch fragen.

Was Atrappe sagt ist schonmal richtig. Ich sehe es aber genauso wie die Polizisten, da du Rückwärtz in den "fliessenden" Verkehr einfährst musst du besondere Vorsicht an den Tag bringen.

Ich denke, so bitter es ist das Du der Unfallverursacher bist!

Muenzenfreund 
Fragesteller
 30.01.2010, 16:41

Und nochmal meine Frage: Gibt es auf einem Parkplatz "fließenden Verkehr" ?

Nightslinger  30.01.2010, 16:46
@Muenzenfreund

Natürlich, es gibt die Bereiche in denen ein Auto steht, das sind Parklücken, und die Teile auf denen gefahren wird, das sind Strassen.

Da auf öffentlichen Parkpülätzen die StvO gilt bist du aus einem Verkehrsberuhigten Bereich in den Verkehr eingefahren. Somit warst du ein enstandenes Hinderniss, ganz gleich ob da 2 km oder 100 km gefahren wird!

Muenzenfreund 
Fragesteller
 30.01.2010, 16:49
@Nightslinger

Und gegen das Hinderniss darf man einfach gegenfahren ? Das Hindernis hat dann automatisch schuld ? Das öffnet ja dem Betrug Tür und Tor !

Nightslinger  30.01.2010, 16:53
@Muenzenfreund

Nein das sage ich damit ja nicht, dann wäre es ja mutwillig durch den anderen Verkehrsteilnehmer geschehen, das zu beweisen wird allerdings ziemlich schwer werden!

Muenzenfreund 
Fragesteller
 31.01.2010, 00:02
@Nightslinger

Und warum muss ich das beweisen ? Die Unfallspuren zeigen deutlich, dass er mir reingefahren ist.

Sie wollen nicht kritisch hinterfragen sondern eine Ihnen genehme Antwort hören. Die werden Sie aber von Kennern der Materie nicht bekommen. Wer in den fließenden Verkehr einfährt, hat eine besondere Sorgfalt walten zu lassen.Besondere Sorgfalt ist erforderlich beim Rückwärtsfahren. Wenn es glatt, ist umso mehr. Der fließende Verkehr kann auf diese besondere Sorgfaltspflicht vertrauen. Auf Parkplätzen gilt die STVO sinngemäß. Wer also rückwärts aus einer Parklücke ausfährt und dabei einen Unfall mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs verursacht , muss für den dabei entstandenen Schaden haften. Er hat grundsätzlich verloren. Ausnahme ist dann denkbar, wenn der Kontrahent ebenfalls aus einer Parklücke ausfährt oder/und wenn der Andere ebenfalls rückwärts gefahren wäre. Das ist aber hier wohl nicht der Fall. Schlau war es, das Angebot des Sofortbußgeldes abzulehnen. Da wird es wohl als nächstes einen Bußgeldbescheid geben ca 75€. Vielleicht sogar noch ein kleines Pünktchen.Viel Erfolg

Klare Sache: schreib die Schadensmeldung genau an Deine Versicherung - die kümmert sich dann um die Aufteilung - nach meinen Erfahrungen wirds wohl eine Teilschuld mit 50/50 oder 30/70 werden, aber nur wenn der Schadenbearbeiter deines Haftpflichtversicherers Deine genauesten Schilderungen auch anerkennt und verteidigt.

Hi. Bei mir ist der Fall, dass ich alles gemacht habe, um sicher zu sein bei einparken als ich wollte schon loslegen hat es geknalt.Schneeglatt, ich auf Hauptstrasse, Unfallgegner bei ausfahren aus einer Nebenstrasse. Zuerst war ich mir nicht sicher, an welchem moment es passiert ist. Beine auf den Kupplung und Bremspedalen, habe dann linke Spiegel nachgeguckt und wann wollte ich rechte Spiegel überprüfen, habe ich ein leichte Stoß vom hinten gespürt. Habe sofort alle Vorbereitungen abgebrochen, Handbremse gezogen und aus meinem Wagen ausgestiegen. Polizei geht davon aus dass ich schon gefahren bin(Aussagen Unfallgegner)ich weiss nicht warum, aber meine Aussage die Polizei nimmt nicht wahr.Habe mich an einen Rechtsanwalt gewendet.

pogroms  14.04.2010, 15:46

Rechtsanwalt war gut, habe von der Polizei ein Stück Papier bekommen, wo steht: aus der Beweissmangel können nicht festzustellen wer hat die Schuld, die Verfahren gegen mich ist eingestellt...mindestentens was gutes für mich...?