Darf man durch zwei Parklücken fahren um sich das rückwärts ausparken zu sparen?

9 Antworten

Von chauvinistischen männlichen Fahrern wird das gerne als "Rückwärts einparken für Frauen" bezeichnet ;-) und ist sowohl vollkommen üblich als auch erlaubt - es gibt keine Regel der StVO (oder sonst einer einschlägigen Verordnung), die das Überfahren von Parkplatz-Markierungen verbietet.

Problematisch ist es nur, wenn gerade dann auch jemand von der anderen Seite kommt und in die gleiche Lücke will, in der Du parken wolltest - dann hätte derjenige m. E. das Vorrecht für diesen Platz (StVO §12(5)), und wenn es "knallt", dürftest Du die Hauptschuld bekommen.

 

Die Straßenverkehrsordnung macht keine Aussage darüber wo auf einem Platz gefahren werden soll. Du kannst also kreuz und quer über einen Platz, also auch einen größeren Parkplatz fahren, die nötige Vor-und Rücksicht vorausgesetzt. Du musst lediglich innerhalb einer Parkmarkierung parken.

Das Witzige ist ja, dass die StVO auf jedem "tatsächlich allgemein benutzten" Parkplatz gilt (auch ohne ein Schild "Hier gilt die StVO"!) - aber das bedeutet eben, dass nahezu keine StVO-Regel angewendet werden kann (z. B. auch nicht "rechts vor links"), weil die StVO im Wesentlichen nur den Straßen-Verkehr regelt ... :-) 

@claushilbig

Es kann jede Regel angewendet werden, jedoch regeln sie in der Situation halt nichts.

Laut Paragraph 87 Absatz 2 des Parkgesetzbuches muss man immer rückwärts ein oder ausparken außer es ist nicht möglich ein Rückwärtsmanöver zu machen 

Fas ist totaler Unsinn.

@herzilein35

Das sollte sowas wie ein Scherz sein. Was ist los mit Ihnen? Sind Sie immer bierernst? Das Leben ist ernst genug. Da muss man(n) oder Frau auch mal lachen oder schmunzeln können

Ein "Parkgesetzbuch" gibt es nicht. Halten und Parken ist in der StVo Paragraph 12 geregelt. Es ist manchmal besser keine Antwort zu heben als eine unqualifizierte. Mfg

@BadHersfeld

Ich habe gesagt ich habe einen Witz gemacht. Mein Gott, müsst ihr alle so todernst sein? Das Leben ist schwer genug

@josef788

Witze sind OK, wenn sie witzig sind.

Sie sind nicht OK, wenn der Fragesteller sie für bare Münze nehmen könnte ...

(Man bedenke: Wer so eine Frage stellt, hat wirklich keine Ahnung von der Materie ...)

Über die Markierungen darfst du ohne Weiteres drüberfahren, auch quer, solange du niemand gefährdest, der nicht damit gerechnet hat (also langsam...)..

Deine Mutter hat Recht. Die Parklücken sind durch Linien begrenzt.

Wenn nun ein anderer genau in diese Parklücke fahren will, die du dadurch benutzt, um nicht rückwärts fahren zu müssen, buist du an dem Unfall Schuld.

Denn er kann und muss nicht damit rechnen, das dort einer durch diese Lücke fährt.

Es gibt zwar keine Strafe dafür, aber es machen leider zu viele.

Dies macht man natürlich nur wenn kein anderer in der Nähe ist, der dort reinfahren könnte / wollte. Von daher ist die Vorgehensweise über eine freie Parklücke zu fahren absolut legitim. Wenn man einen Parkplatz verlässt, fährt man auch oftmals über freie Parkflächen..

Unsinn!