Autounfall auf Parkplatz (Rückwärts fahren) - wer war Schuld?

6 Antworten

Das normale Rechtsempfinden sagt, dass der Mercedesfahrer schuld hat. Das Blinken ist dabei wohl unwichtig. Er hätte aber rückwärts schauen müssen. Er kann sich nicht darauf verlassen, dass wenn esvorher hinten frei war auch nach dem Einlegen des Rückwärtsganges noch frei ist. Vor allem kann er nicht damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer warten bis er den Motor abstellt und aussteigt.

Da ist mein Rechtsempfinden ein anderes. Auf Parkplätzen gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Außerdem muss man damit rechnen, dass der Einparkvorgang nicht in einem Zug klappt, so dass der Einparkende noch einmal zurück fahren muss. Ich denke, hier haftet Jeder zu 50 %.

Beide bekommen 50%, so der BGH und bestimmt auch Dein Berater/Makler.

Die Versicherungen kennen das Urteil.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Meine Ansicht: 50 zu 50.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der rückwärts fahrende hat die A-Karte, da er eine erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag legen muß. Bei dir wird nur geschaut, ob du den Unfall hättest vermeiden können.

Deine Teilschuld würde ich mit <20 Prozent bewerten.

50:50