Vorfahrtsregeln auf Privatparkplatz. Dieser ist uneinsichtbar, eine Hecke versperrt die Sicht. Wer hat nun beim Ausparken (rückwärts, vorwärts) Vorfahrt?

Parkplatz - (Straßenverkehrsordnung, Parkplatz)

3 Antworten

Mit dem Foto ist leider nichts anzufangen.
Der Ausparkende ist immer wartepflichtig und darf den durchgehenden Verkehr weder behindern noch gefährden.Es ist dabei völlig gleichgültig ob vorwärts oder rückwärts ausgeparkt wird.An nicht einzusehenden Stellen ist mit Einweiser zu arbeiten.

Hier solltest du generell zwischen dem ausparken direkt auf die Straße und dem ausparken auf einem Parkplatz mit Fahrgassen unterscheiden.

Im ersten Fall ist der Ausfahrende immer wartepflichtig. Er gilt so lange als Ausparkender, bis er sich in den fließenden Verkehr eingefädelt hat.

Im zweiten Fall gibt es keine Vorfahrtsregelung. Hier gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Nur die besondere Vorsicht beim Rückwärtsfahren ergibt eine (faktische) Vorfahrtsregelung, nach der der Rückwärtsfahrende immer warten muss, da ihm eine besondere Sorgfaltspflicht obliegt.

Richtig! Denn es ist nicht möglich, sich rückwärts fahrend in den fließenden Verkehr einzuordnen.

Es ist somit (wie andere fälschlicherweise behaupten) nicht egal, ob man einen solchen Parkplatz / Auffahrt,... vorwärts oder rückwärts verlässt. Gute Antwort!

@PoisonArrow

Zu finden ist das in der STVO §9 Abs. 5

"(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."

er muss sich ganz im fliessenden verkehr befinden, um vom ausparker zum verkehrsteilnehmer zu werden.

rückwärts darf man überhaupt nicht allein aus einer unübersichtlichen parklücke oder einer tordurchfahrt ausparken, sondern nur mit einem helfer (warnweste anziehen), der den ausparkenden anweist.